Rätselhafte Attacke auf Pflegerin in Asylheim
Offenbar wurden im Flüchtlingsheim nicht nur Essen, sondern auch Schläge verteilt.
Dornbirn. „Ich litt nach dem Vorfall nicht nur unter körperlichen, sondern auch seelischen Schmerzen, wochenlang, und ich brauchte die Hilfe eines Supervisors.“ So schildert eine 43-jährige Mitarbeiterin eines Asylheims gegenüber Richter Frank Plasinger am Bezirksgericht Dornbirn ihre Leidensgeschichte nach jenem seltsamen, grundlosen und unerwarteten Faustschlag, den ihr eine 40-jährige Irakerin plötzlich verpasst haben soll.
„Mann kaputt“
Die Geschichte ist in der Tat eigenartig. So kann vor Gericht schlicht und einfach kein eindeutiges Motiv für die angebliche Aggression der Asylwerberin ergründet werden, weder bei der Beschuldigten noch bei der geschädigten Zeugin. Erstere streitet die Tat überhaupt ab, und das vehement: „Ich habe sie nicht geschlagen“, wird die Irakerin vom Dolmetscher übersetzt, und: „Es war bei der Essensverteilung, als sie auf mich zukam und ihre Hand über meine Schulter legte. Dabei sagte sie mir ständig: Dein Mann kaputt, dein Mann kaputt“.
Eine Behauptung, die der Zeugin nur ein irritiertes Lächeln abringt. Nichts davon sei wahr. „Es gab keinen Streit und keinen Grund, dass sie mir mit der Faust auf den Oberarm schlug. Danach hat sie nur gelächelt und etwas auf Arabisch gesagt, das ich nicht verstanden habe. Ein anderer Araber hat das gesehen und nur gelacht“, erinnert sich die Pflegerin.
„Nur Salem Aleikum“
Wer der andere Araber war, konnte vor Gericht allerdings nicht mehr geklärt werden. Was aber hatte die Beschuldigte damals gesagt, will der Richter nun von ihr selbst wissen. „Ach, ich sagte nur Salem Aleikum“, erwidert die 40-Jährige. Worauf die Zeugin erneut lächeln muss.
Jedenfalls wurde von der Pflegerin damals Anzeige bei der Polizei erstattet, sie hat das Krankenhaus aufgesucht und es gibt Fotos von blauen Flecken am Oberarm. Genug für Richter Plasinger, dem Opfer Glauben zu schenken. Die Irakerin wird wegen Körperverletzung zu 480 Euro Geldstrafe, drei Viertel davon bedingt auf eine Probezeit, verurteilt.
Die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen, versteht sie ganz offensichtlich nicht und nimmt das Urteil an.
Ich litt nach dem Vorfall nicht nur unter körperlichen, sondern auch seelischen Schmerzen.
Das Opfer
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