Über 260 Beschwerden mehr als im Vorjahr

Vorarlberg / 28.04.2017 • 18:05 Uhr / 4 Minuten Lesezeit

Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda präsentiert den Tätigkeitsbericht für 2016.

Bregenz. Ein Mann wollte einst Fischer werden. Wie Taxifahrer oder Drohnenpiloten benötigt auch ein Fischer eine Lizenz. Also ging er zum Landesfischereiverband und bat um die Erlaubnis. Sie wurde ihm verweigert. Laut Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda erhielt der Mann folgende Begründung: Der Fischereiverband habe keine Ausweise mehr, außerdem wolle der Verband sowieso keine Lizenz vergeben. Diese Erklärung erfolgte allerdings nie schriftlich, was den Landesvolksanwalt auf den Plan rief: „Es hat einigen Schriftverkehr gebraucht, um dem Verband klarzumachen, dass er eine Behörde ist und Bescheide schriftlich ausstellen muss“, erzählt er. Das ist einer der vielen Fälle, die der Landesvolksan-

walt 2016 zu bearbeiten

hatte und die er am Freitag bei der Präsentation seines Tätigkeitsberichts vorstellte.

912 Fälle bearbeitete
die Landesvolksanwaltschaft vergangenes Jahr, 820 davon waren Beratungen. 2015 beriet die Volksanwaltschaft noch 541 Mal, also fast 300 Mal weniger. „Diese starke Steigerung hat zwei Gründe“, erklärt Bachmayr-Heyda. Einerseits seine gesteigerte mediale Präsenz; andererseits werde jedes Anliegen von juristischen Mitarbeitern geprüft, weshalb mehr Fälle dokumentiert werden. Die öffentliche Aufmerksamkeit verdankt der Landesvolksanwalt den Bettelverboten, die er vor den Verfassungsgerichtshof gebracht hat. „Wir haben drei Beschwerden geschrieben, das war es eigentlich schon“, hält Bachmayr-Heyda fest. Während die Beratungen stark gestiegen sind, blieb die Zahl der Missstandsprüfungen in etwa gleich; nach 55 im Jahr 2015 waren es 60 im Vorjahr. „Das bestätigt, wie gut die Verwaltung in Vorarlberg grundsätzlich arbeitet“, resümiert er.

Persönliche Assistenz

Ein Fall, der ihn und sein Team 2016 beschäftigte, war die Autobahnraststätte in Hörbranz. „Die Widmung wurde ja wegen eines kleinen formalen Fehlers in der Kundmachung aufgehoben“, erzählt er. Anschließend habe die Gemeinde nicht die Widmung, sondern nur die Kundmachung erneuert: „Bisher hat es keine Rechtssprechung gegeben, ob dieses Vorgehen reicht. Deshalb war es ein spannendes Verfahren.“ Ein Thema, mit dem er Diskussionen im Landtagsausschuss auslöste, waren die Hand- und Zugdienste. Schon vor 30 Jahren hielt es der damalige Volksanwalt Nikolaus Schwärzler nicht mehr für zeitgemäß, dass Bürger zu Diensten wie Unkrautjäten auf Friedhöfen verpflichtet werden können. „Dies wird in der Praxis auch nicht gemacht, führt aber zu Formalfehlern. Deshalb habe ich angeregt, diesen Passus aus dem Gemeindegesetz zu streichen“, führt Bachmayr-Heyda aus. Als Vorsitzender des Monitoringausschusses bemängelt er zudem, dass die persönliche Asssistenz für behinderte Menschen noch nicht umgesetzt worden ist: „Das Land hat uns eigentlich zugesagt, dass das im Frühjahr so weit sein sollte.“ Allerdings habe das Land nun für Herbst ein entsprechendes Gesetz versprochen.

Eine andere Diskussion ist positiv ausgegangen. Jener Mann, der fischen möchte, hat seine Lizenz bekommen. Er darf jetzt, dank der Landesvolksanwaltschaft, in Vorarlberg angeln.

Die Hand- und Zugdienste sind einfach nicht mehr zeitgemäß.

Florian Bachmayr-Heyda

Tätigkeitsbericht.
PDF zum Download: http://VN.AT/su9YJc

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