Stromzähler im Visier

Vorarlberg / 21.09.2017 • 19:20 Uhr / 5 Minuten Lesezeit
Bald werden im Land alte Stromzähler gegen Smartmeter (r.) getauscht.AFp
Bald werden im Land alte Stromzähler gegen Smartmeter (r.) getauscht.AFp

Derzeit läuft ein Test mit 500 Haushalten. Der Einbau ist für Mitte 2019 geplant.

Bregenz In gut zwei Jahren wollen die VKW mit dem Einbau neuer Stromzähler starten. „Allein in Vorarlberg müssen 180.000 Zähler getauscht werden“, spricht Johannes Türtscher, Geschäftsführer der Vorarlberger Energienetze GmbH, von einem logistischen Großprojekt. Hintergrund ist ein Beschluss der EU, wonach alle Bürger das Recht auf einen intelligenten Stromzähler haben sollen, um den eigenen Energieverbrauch auf einfache Weise nachvollziehen zu können. Manchen ist der Smartmeter, wie das Gerät heißt, aber offenbar zu klug. Skeptiker warnen vor Überwachung und Elektrosmog. Im Internet hat sich bereits eine Initiative „stop smartmeter“ gegründet. „Leider halten sich diese Gerüchte hartnäckig“, bedauert Türtscher und vergleicht den Technologiewechsel mit dem Übergang vom Wählscheibentelefon zum Smartphone. „Telefonieren kann man mit beiden, nur dass das Smartphone zusätzliche Möglichkeiten mit sich bringt.“

Derzeit läuft ein Test mit 500 ausgewählten Haushalten. Dabei werden alle für den Massenrollout erforderlichen Prozesse getestet, durchgespielt und optimiert. Türtscher betont, dass Kunden den Smartmeter auch ablehnen können, trotz eines von der Bundesregierung erlassenen Gesetzes.

Stromfresser aufspüren

Der Vorarlberg-Netz-Geschäftsführer sieht im Smartmeter jedoch mehr Vor- als Nachteile. Durch individuelle zeitliche Vergleichswerte, die der Kunde erhält, könnten Einsparungspotenziale erkannt und Stromkosten gesenkt werden. „Stromfresser lassen sich leichter aufspüren“, nennt Johannes Türtscher ein Beispiel. Beim Einzug in eine neue Wohnung kann der Strom ohne Verzögerung freigeschaltet und beim Auszug sofort abgerechnet werden. Durch die genauere Erfassung der Verbrauchsdaten könne der Energieversorger zudem neue, flexible und günstige Tarife anbieten. Bei der Übermittlung der Stromverbrauchswerte werden keine personenbezogenen Daten wie Name oder Adresse übertragen, wird versichert.

Dass mit dem Smartmeter im Haushalt betriebene Geräte überwacht werden können, verweist Johannes Türtscher ins Reich der Vorurteile. „Die kleinste zeitliche Auflösung des Stromverbrauchs, die aufgezeichnet werden darf, ist eine Viertelstunde. Mit dieser groben Auflösung ist die Zuordnung des Stromverbrauchs zu einzelnen Verbrauchern nicht möglich. Zudem werden diese im Viertelstundenraster erhobenen Verbrauchswerte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden ausgelesen“, stellt Türtscher klar. Nachsatz: „Standardmäßig wird nur der Tagesverbrauch an den Netzbetreiber gesendet. Die Viertelstundenwerte bleiben im Zähler und können einzig durch den Kunden verwendet werden.“

Kein Blick ins TV

Als aus dem Zusammenhang gerissen bezeichnet er den Vorwurf, wonach mittels Smartmeter der unerwünschte Blick ins Fernsehprogramm eröffnet wird. Bei diesem Beispiel handle es sich um einen Laborversuch, in dem eine wissenschaftliche Einrichtung einen Smartmeter so präpariert habe, dass er den Stromverbrauch hochauflösend versende. Dann wäre es unter bestimmten Voraussetzungen wohl möglich, wendet Türtscher ein. Aber: „Bei einem Smartmeter nach den in Österreich geltenden Bestimmungen geht das nicht.“ Unbegründet sei auch die Angst vor Elektrosmog. Die neuen Stromzähler würden strengstens auf Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte geprüft. Der Zeitraum, in dem das Gerät Daten schicke, umfasse nur wenige Sekunden. „Die Übertragung entspricht einer SMS pro Tag.“

Aufgabe und Funktion des Smartmeters

Der Stromverbrauch wird digital gemessen und rund 60 Tage lang direkt im Gerät gespeichert. Dabei wird maximal ein Wert pro Viertelstunde aufgezeichnet.

 

Einmal täglich wird eine Verbindung über Funk oder das Stromkabel direkt zum Netzbetreiber aktiviert und der Tageswert an den Netzdienstleister übertragen.

 

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden darf der Netzbetreiber Werte bis zu maximal einer Viertelstunde übertragen.

Diese sichere Verbindung überträgt keine personenbezogenen Daten wie Name oder Adresse.

 

Der Netzbetreiber darf diese Daten nur an den jeweiligen Energieversorger und berechtigte Dritte weitergeben. Auch hier werden ausschließlich Daten übermittelt, die für die Abrechnung relevant sind.

 

Der Kunde kann Verbrauchswerte entweder am Gerätedisplay selbst, über eine Schnittstelle am Gerät (Zusatzgerät notwendig) oder ein extra zur Verfügung gestelltes sicheres Webportal einsehen.

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