“Grüß Gott, ich möchte einen Mord melden”

Vorarlberg / 11.10.2017 • 22:38 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der 35-jährige Angeklagte am Mittwoch vor dem Schwurgericht. Eckert
Der 35-jährige Angeklagte am Mittwoch vor dem Schwurgericht. Eckert

Dealerin erstochen: 20 Jahre und neun Monate Gefängnis für 35-jährigen Bregenzer.

Bregenz Im Februar 2017 kam es in Bregenz in der Arlbergstraße zu einem grausamen Vorfall. Zunächst dachten die Bewohner des Hauses „nur“ an einen Brand. Dann machte die Feuerwehr in der Wohnung der 65-Jährigen eine schockierende Entdeckung. Die Rentnerin lag blutüberströmt mit 85 Messerstichen und Würgemalen leblos auf dem Fußboden.

Ein 35-jähriger Drogenkonsument, der bei der Frau zuvor Kokain und Cannabis gekauft hatte, gab zu, die Rentnerin mit einem Messer attackiert zu haben. Allerdings war er durch verschiedene Substanzen extrem beeinträchtigt. Er sei mit seiner Bekannten in Streit geraten, weil sie ihn erwischt habe, wie er Drogen aus ihrem „Geheimversteck“, dem Wohnzimmertisch, stehlen wollte und habe die wütende Frau abgewehrt. Beide seien zu Boden gefallen, er habe sie mit dem Messer attackiert. Weiter könne er sich nicht erinnern.

Unmöglich

„Mein Mandant war damals völlig überrascht über die vielen Messerstiche und er ist bestimmt kein Schauspieler“, so Verfahrenshilfeverteidiger Martin Ulmer. Sein Mandant habe bei der Polizei immer wieder geweint, er könne sich an die brutale Messerattacke offenbar nicht erinnern, so der Anwalt. „Die Angaben des Täters sind mit den Obduktionsergebnissen nicht in Einklang zu bringen“, so die Staatsanwaltschaft. Die Frau habe kaum mehr Gegenwehr geboten, allein der Würgevorgang habe zwischen vier und fünf Minuten gedauert. Bei dem Notruf an die Polizei meldete der achtfach Vorbestrafte sich mit „Grüß Gott, ich möchte einen Mord melden“, und erzählte, dass er und seine 65-jährige Bekannte überfallen worden wären und ein Unbekannter die Frau niedergestochen habe. Laut Primar Reinhard Haller war der 35-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Dass er sich nicht mehr erinnere, könne entweder eine Schutzbehauptung oder ein Verdrängungsmechanismus sein.

Brand ein Zufall?

Dass es in der Wohnung nach der Bluttat zu einem Brand kam, der von der Feuerwehr gelöscht werden konnte, hielt die Staatsanwaltschaft für keinen Zufall. Ihrer Meinung nach sollten Spuren verwischt werden. Nach zweistündiger Beratung kamen die Geschworenen zu dem einstimmigen Ergebnis: Mord ja, versuchte Brandstiftung nein. Die Strafe: 18 Jahre.

Dazu kommen allerdings noch Strafreste, die der Mann von früher offen hat. Alles in allem sind es somit 20 Jahre und neun Monate, die er abzusitzen hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ec

„Mein Mandant war damals völlig überrascht über die vielen Messerstiche.“

Der Tatort an der Bregenzer Arlbergstraße. Hier kam es am 6. Februar 2017 zu der Bluttat, der eine 65-jährige Drogendealerin zum Opfer fiel.  vol.a/Pletsch
Der Tatort an der Bregenzer Arlbergstraße. Hier kam es am 6. Februar 2017 zu der Bluttat, der eine 65-jährige Drogendealerin zum Opfer fiel.  vol.a/Pletsch
"Grüß Gott, ich  möchte einen Mord melden"