Handy am Steuer: Drei Verletzte und eine Vorstrafe

Vorarlberg / 15.10.2017 • 22:33 Uhr / 3 Minuten Lesezeit

Junge Frau nach Unfall wegen selbstverschuldeter Ablenkung vor Gericht.

Feldkirch Im November vergangenen Jahres war die junge Autofahrerin mit einer deutschen Kollegin in Richtung Arlberg unterwegs. Die Bekannte wollte eventuell auch in der Tourismusregion arbeiten, deshalb wollte ihr die Freundin ihren Hotelchef einmal vorstellen. Bereits zuvor lag das Handy der Lenkerin auf ihrem Schoß, immer wieder las sie Nachrichten und schrieb zurück, sagt die Beifahrerin später als Zeugin beim Prozess am Landesgericht Feldkirch aus. Die Straße in Klösterle war damals feucht und deshalb rutschig. Plötzlich musste der Vordermann in seinem Fahrzeug nach einem Tunnel sein Tempo verringern. Die Nachfahrende war zu dem Zeitpunkt allerdings so von ihrer Kommunikation abgelenkt, dass sie zu langsam reagierte und in das Heck des vorderen Pkw krachte.

Alle verletzt

Beide Fahrzeuge wurden beschädigt, die Lenkerin, die Beifahrerin und der Vordermann verletzt. Die Autolenkerin wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt und muss sich vor Gericht verantworten. Doch die Angeklagte bleibt dabei, dass sie nicht mit ihrem Handy herumhantierte, sondern nur gelegentlich auf die Uhr geschaut habe. Die Verteidigung wirft ein, dass man beispielsweise beim Suchen eines Radiosenders nicht mehr abgelenkt sei als durch ein Handy. Auch sei es von der Beifahrerin undankbar, sich zunächst bei der Jobsuche helfen zu lassen und nach dem Unfall bereits am nächsten Tag Schadenersatzansprüche zu stellen. Seit dem Unfall ist das Verhältnis zwischen den beiden Frauen getrübt.

Keine Einsicht

Da die Lenkerin bis zum Schluss bei ihrer Version bleibt, lehnt Richterin Sonja Nachbaur eine Diversion ab. „Diese Form der Erledigung kommt nur bei einem Schuldeingeständnis in Betracht“, so die Richterin. Die Vorsitzende verurteilt die junge Autofahrerin wegen zweifacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1300 Euro. Weitere 1300 kommen auf Bewährung dazu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. EC