“Wir haben in Koblach sicher keine Briefwahlkarten gesammelt”

Vorarlberg / 17.10.2017 • 19:14 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Zu spät abgegebene Wahlkarten im Koblacher Rathaus als Missgeschick. VN
Zu spät abgegebene Wahlkarten im Koblacher Rathaus als Missgeschick. VN

Koblach, Feldkirch Eine Meldung der Rechercheplattform „addendum“, wonach am Wahlsonntag in Koblach 36 Wahlkarten nicht ausgezählt werden konnten, hat mächtig Staub aufgewirbelt. Die Karten sollen im Koblacher Gemeindeamt gesammelt und deutlich zu spät in der Bezirkswahlbehörde in Feldkirch abgeliefert worden sein, hieß es in dem Bericht. „Wir haben in Koblach sicher keine Briefwahlkarten gesammelt“, wies Fritz Maierhofer als Bürgermeister den Vorwurf auf Anfrage der VN zurück. Dass die Wahlkarten am Wahlsonntag erst nach 17 Uhr, und damit zu spät, bei der Wahlbehörde abgeliefert wurden, bestätigt Maierhofer allerdings.

Verantwortung liegt beim Wähler

Dies sei jedoch auf ein Missgeschick zurückzuführen: Wähler warfen noch am Wochenende Briefwahlkarten in den Briefkasten der Gemeinde. „Diese Wahlkarten haben wir erst am Sonntag entdeckt und sie gemeinsam mit dem Wahlakt in die Bezirkswahlbehörde nach Feldkirch gebracht.“ Weil die Wahlkarten erst nach 17 Uhr in der Behörde eintrafen, wurden sie für ungültig erklärt, bestätigte Bezirksbehördenchef Herbert Burtscher. Für die Abgabe des Wahlaktes habe die Gemeinde Zeit bis 19 Uhr gehabt. Burtscher betont, dass grundsätzlich der Wähler dafür zu sorgen habe, dass seine Briefwahlkarte am Wahltag rechtzeitig vor 17 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde einlangt. „Er kann das tun, indem er die Karte verschlossen und unterzeichnet rechtzeitig per Post schickt oder persönlich bei der Bezirkshauptmannschaft abgibt.“

Eine gewisse Mitschuld treffe die Gemeinde dennoch: Sie hätte dafür sorgen können, dass der Wahlakt samt Briefwahlkarten noch vor 17 Uhr in seiner Behörde eintrifft, meinte Burtscher. Eine Anfechtung der Wahl werde wohl nicht zu erwarten sein, denn im Regionalwahlkreis Süd würden auch
36 Stimmen nichts an der Mandatsverteilung ändern. VN-TW