Blutiger Amoklauf mit Axt

Jugendlicher verletzte im Kanton St. Gallen mit einem Beil sieben Personen.
Flums Mit einer Axt bewaffnet hat ein Jugendlicher am Sonntagabend im grenznahen Flums (Kanton St. Gallen) fünf Frauen und zwei Männer verletzt, einen der Männer schwer.
Der 17-Jährige griff zunächst ein Ehepaar mit Kinderwagen von hinten mit einem Beil an. Der Mann (35) ist schwer, die Frau (30) leicht verletzt worden. Das acht Monate alte Baby fiel aus dem Kinderwagen. Es wurde offenbar vom Täter jedoch nicht angegriffen und blieb unverletzt. Der Bub kam jedoch zur Überwachung ins Spital.
Flucht mit Pkw
Der Täter habe dann auf zu Hilfe eilende Autofahrer eingeschlagen. Ein 72-jähriger Mann und eine 59-jährige Frau wurden dabei leicht verletzt, sagte Sigi Rüegg, stellvertretender Kommandant der Kantonspolizei St. Gallen. Der Jugendliche flüchtete mit deren Wagen.
Mit dem Auto baute der junge Mann den bisherigen Erkenntnissen zufolge einen Unfall und lief zu Fuß weiter. Anschließend habe er an einer Tankstelle weitere Personen attackiert und leicht verletzt. Zwei Frauen hätten aus einem Auto in ein Geschäft flüchten können, wurde bei einer Pressekonferenz bekannt. Die Polizei stellte den 17-Jährigen an einer Tankstelle. Der Jugendliche wollte sich nicht ergeben, die Polizisten setzten erfolglos Taser ein. Da der Bursche die Axt noch immer nicht weglegte, fielen dann Schüsse, berichtete die „Neue Zürcher Zeitung“.
Gewaltfantasien
Der Angreifer wurde getroffen und festgenommen. Zum möglichen Motiv gab es am Montagvormittag keine Auskünfte. Am Nachmittag fand eine erste Einvernahme statt. Der Bursche soll in seiner Handwerkerlehre wegen Gewaltfantasien in diesem Jahr bereits mehrfach aufgefallen sein. Er könnte an einer Persönlichkeitsstörung leiden, sagte Staatsanwalt Stephan Ramseyer am Montag in St. Gallen. Die Polizei war über die psychischen Probleme des aus Lettland stammenden jungen Mannes informiert worden, eine Kriseninterventionstruppe habe mit ihm und seiner Familie gearbeitet. Weil er bis zu diesem Zeitpunkt nach Einschätzung der Experten keine substanziellen Drohungen ausgesprochen hatte, wurden keine Zwangsmaßnahmen angeordnet, berichtete der Staatsanwalt.



