76 Jahre alt, davon 32 Jahre in Haft

Vorarlberg / 25.10.2017 • 22:32 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Am Mittwoch stand der 76-jährige gebürtige Tiroler in Feldkirch vor Gericht.EC
Am Mittwoch stand der 76-jährige gebürtige Tiroler in Feldkirch vor Gericht.EC

Totenkapelle ausgeräumt: Mutmaßlicher Opferstockdieb vor Gericht.

Feldkirch Das Interessanteste an dem 76-jährigen gebürtigen Tiroler ist sein Strafregister. Es beginnt 1957 mit „strengem Arrest“. Damals war er gerade mal 16 Jahre alt. 1962 wurde er in Schweden zu drei Monaten Strafarbeit verurteilt und des Landes verwiesen. Immer wieder Straftaten, hauptsächlich Einbrüche, Diebstahl, Hehlerei oder andere Vermögensdelikte. Weil ständig etwas Neues hinzukam, wurde keine der 26 Vorstrafen je getilgt. 1963 gesellten sich fünf Jahre schwerer Kerker dazu. International – in Schweden, Deutschland, Liechtenstein und Österreich befasste sich die Justiz mit dem höflich und eloquent auftretenden Mann.

32 Jahre hinter Gittern

Am Landesgericht Feldkirch ist der Herr im dunklen Anzug wegen schweren Diebstahls angeklagt. Anfang August fischte er im liechtensteinischen Mauren mittels eines mit Doppelklebeband präparierten Gegenstands in einem Trauerbriefkasten in einer Totenkapelle angeblich nach Geld.

Doch er wurde laut Staatsanwaltschaft vom Mesmer auf frischer Tat ertappt. Zum Prozess kommt der Mann zunächst nicht. Doch er wohnt im Stadtzentrum, rasch kann ihn die Polizei dem Landesgericht vorführen. „Bitte Herr Richter, ich möchte einen Anwalt“, beginnt der 26-fach Vorbestrafte. Eigentlich braucht er keinen, doch die Vorbereitungsfrist war zu knapp. Es muss vertagt werden. „Ich bitte Sie aus formaljuristischen Gründen um Vertagung, Herr Rat“, übertrifft sich der Beschuldigte beinahe selbst. Dann behauptet er noch, er hätte eine Ladung mit 17. Oktober erhalten. Wahrscheinlich sei er hier gewesen, und wahrscheinlich sei niemand im Saal gesessen, somit sei er wahrscheinlich wieder gegangen. „Ich bitte Sie, ich bin 76 Jahre alt!“, fügt er hinzu.

Verlässlichkeit

Außerdem sei er heute ein wenig grippig, meint der Großgewachsene. „Na, dann haben wir etwas gemeinsam“, entgegnet Richter Richard Gschwenter, der auch etwas verschnupft ist. „Kommen Sie das nächste Mal?“, will der Vorsitzende wissen. „Jaja – 1000prozentig, ich wohne ja ums Eck“, beteuert der 76-Jährige. Der Routinier weiß, was ihn erwartet. Diebstähle in einem Gotteshaus oder einem Raum, welcher der Religionsausübung gewidmet ist, gelten als „Schwerer Diebstahl“ mit Strafrahmen bis zu drei Jahren. Aufgrund der vielen Vorstrafen hat der Mann im Fall einer Verurteilung berechtigte Sorge. EC