Wer nicht wechselt, dem drohen Strafen

Ab jetzt gilt wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.
Schwarzach Obwohl es die sogenannte situative Winterausrüstungspflicht seit Jahren gibt, wirft diese offenbar nach wie vor bei vielen Verkehrsteilnehmern Fragen auf. „Teilweise herrscht große Unklarheit, welche Fahrzeuge wann Winterreifen haben müssen“, sagt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Halbwissen könne in dieser Hinsicht allerdings teuer werden – einerseits durch Strafen, andererseits durch Unfälle und deren Folgeschäden.
Für alle Autos und kleinen Laster gilt die situative, also witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht ab dem 1. November. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein muss. Mopeds und Mofas sind von der Winterausrüstungspflicht ausgenommen, auch für Motorräder gilt sie nicht. Für Busse und schwerere Lkw gilt eine spezielle Vorschrift. Im Zeitraum zwischen 1. November und 15. April (bei Bussen bis 15. März) müssen auf mindestens einer Antriebsachse Winterreifen – unabhängig von der Witterungslage und Fahrbahnbeschaffenheit – montiert sein. Zusätzlich müssen Schneeketten mitgeführt werden. Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf, warnen auch die Experten des ARBÖ. Bei einer Verkehrskontrolle könne die Exekutive bei Gefährdung Strafen bis zu 5000 Euro verhängen. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Unfall, seien auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten. Die Haftpflichtversicherung könne Regressansprüche stellen, und die eigene Kaskoversicherung zahle den Schaden möglicherweise nicht.