Feldkirch Zwischen den Kontrahenten liegt ein Altersunterschied von dreißig Jahren. Der Junge ist 18, der Freund seiner Mutter 48. Die Liaison der beiden Erwachsenen gefällt dem Teenager gar nicht. Als seine Mutter ein Kind von ihrem Freund erwartete, verschlechterte sich die Situation weiter. Im Jänner eskalierte die Situation derart, dass die Mutter die Polizei rief. Es kam zu einer tätlichen Auseinandersetzung, bei der beide Gegner leicht verletzt wurden.
Die Staatsanwaltschaft sah, dass es sich um einen familiären Streit handelte, und setzte auf Versöhnung. Ein Termin beim Verein Neustart wurde ins Auge gefasst, doch die beiden Streitparteien wollten nichts miteinander zu tun haben. Mittlerweile ist der Lehrling von daheim ausgezogen, der Konflikt ist entschärft. Zwar ist deutlich zu spüren, dass die beiden Männer sich nach wie vor nicht mögen, doch im Interesse aller scheint ihnen eine Diversion die beste Lösung zu sein. Keiner der Männer möchte eine Vorstrafe. „Geburtstag und Weihnachten werden Sie nicht gemeinsam feiern, aber zumindest wäre das Strafverfahren für Sie erledigt“, appelliert Richter Richard Gschwenter an die Vernunft.
So gelingt schlussendlich doch noch eine Versöhnung zwischen dem Techniker und dem Lehrling. Die zwei Unbescholtenen zahlen 200 und 150 Euro Gerichtskosten, damit ist die Sache vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung ein. ec