Einbruch in Pipeline-Kiosk hatte Nachspiel

Feldkirch Die zwei Damen sind 15, die beiden Burschen 17 und 18 Jahre alt. Eine ist Schülerin, die anderen sind arbeitslos. Alle vier sind schon früher – mehr oder weniger oft – ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Bei der 15-jährigen Erstangeklagten wurde insgesamt acht Mal ein Verfahren aufgrund ihres jugendlichen Alters eingestellt. Doch dieses Mal muss sie sich mit einer Vorstrafe abfinden.
Keine große Sache
Warum sie an jenem Juniabend in den Kiosk eingebrochen sind und einen Schaden von über 600 Euro angerichtet haben, will die Richterin wissen. „So halt“, ist die Antwort, die von einem Grinsen begleitet wird. Die Frage, warum sie nicht zur Familiengerichtshilfe erschienen ist, um den Sacherhalt zu klären, wird ähnlich lässig beantwortet: „Keine Lust. Das ist ja keine Pflicht.“ Dem Mädchen im Sportoutfit scheint nicht klar zu sein, dass es nun langsam endgültig ernst wird. Sie wird wegen Einbruchsdiebstahl zu 640 Euro verurteilt. 160 Euro sind zu zahlen, 480 sind auf Bewährung. Die Jugendliche akzeptiert.
Auch ihr Bekannter wird wegen Einbruchsdiebstahls mit derselben Strafe schuldig gesprochen. Beide erhalten Bewährungshilfe. Die zwei anderen bekommen, weil sie noch nicht so oft strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, die Chance einer Diversion. Das heißt, wenn sie ihre gemeinnützigen Leistungen erbracht haben, ist die Sache vom Tisch. Die Schülerin muss 30 Stunden zupacken, ihr Kumpel 40 Stunden.