Hässliches Ende einer Ehe beschäftigt die Strafjustiz
Trotz gefährlicher Drohung Freispruch für 51-jährige, eifersüchtige Geschiedene.
Feldkirch Trennungen und Scheidungen bescheren den Beteiligten in der Regel unangenehme Erlebnisse. Wenn dann noch ein Dritter oder eine Dritte ins Spiel kommt, kochen die Emotionen häufig über. So auch bei der 51-jährigen Oberländerin, die offensichtlich nicht damit klarkommt, dass ihr Ex-Mann nun eine neue, 29-jährige und somit wesentlich jüngere Freundin hat. Im Oktober ließ sie sich zu einem Ausraster hinreißen, der ihr nun am Landesgericht Feldkirch einen Prozess wegen Nötigung und gefährlicher Drohung bescherte. Sie hatte Glück.
Milieubedingte Äußerung
Das Gericht wertet die gefallenen Drohungen als milieubedingte Unmutsäußerung und somit nicht als Drohung, wie es das Gesetz verlangt. Doch der Freispruch sei kein Freibrief, fordert Staatsanwalt Markus Fußenegger sie am Ende des Prozesses auf, sich künftig zusammenzureißen.
Besuch bei der Arbeit
Sowohl der Ex-Mann als auch die neue Freundin sind in derselben Branche tätig. Die 51-jährige schaute in ihrem Zorn bei ihrem Ex-Gatten vorbei und zitierte ihn vor das Geschäft. „Sie behauptete, unser gemeinsamer Sohn habe einen Selbstmordversuch gemacht. Ich rief ihn an und er sagte, es gehe ihm gut, er sei auf der Uni“, erzählt der Geschiedene. Seine Ex-Frau sei so zornig gewesen, dass sie vor dem Geschäft sogar ihre Brille absichtlich auf den Boden geworfen und demoliert habe. Die Neue kam bei dieser Diskussion erwartungsgemäß auch nicht ungeschoren davon.
Besorgniserregend
Nach der Scheidung im Februar war die 29-Jährige – damals laut Mann noch nicht seine Freundin – im gemeinsamen Haus eingezogen und die drei wohnten eine Zeit lang zu dritt, was noch Öl ins Feuer goss. „Du hast dich so verändert, seitdem du sie kennst, ist der Teufel in dir. Ich werde ihr ein Messer in den Bauch rammen und dann vom Feldkircher Stadtschrofen springen“, soll die Angeklagte damals gesagt haben. Dass diese Worte so gefallen sind, ist auch Sonja Nachbaur überzeugt. Bereits zwei Mal versuchte man über einen außergerichtlichen Tatausgleich die Situation zu beruhigen, doch vergebens. „Sie werden freigesprochen, aber schauen Sie, dass Sie zur Ruhe kommen“, empfiehlt Nachbaur der Frau. Diese verlässt weinend den Saal. EC