Dem Tierquäler den Weg versperrt

3600 Euro Geldstrafe für 45-Jährigen wegen Tierquälerei, Nötigung und Körperverletzung.
Feldkirch „Flo“, ein Hund der Golden-Retriever-Mischlingsrasse, hechelte in der unbarmherzigen Hitze. Sein Herrchen hatte ihn unter praller Sonne im Fahrzeug gelassen, während der 45-Jährige selbst im Hohenemser Hornbach-Markt Einkäufe besorgte. Das Beifahrerfenster hatte er nur einen Fingerbreit offen gelassen.
Was der Besitzer des Hundes nicht wusste: Sein zotteliger Vierbeiner, der einsam und verlassen in seinem brütenden Gefängnis schmachtete, war inzwischen weiteren Kunden des Marktes aufgefallen.
Weil der Besitzer seit mindestens 30 Minuten nicht mehr zum Auto zurückgekehrt war, alarmierten die Beobachter, selbst machtlos, dem Tier zu helfen, die Polizei.
Einer dieser Zeugen handelte gar noch konsequenter: Damit sich der nachlässige Hundebesitzer vor dem Eintreffen der Polizei nicht seiner Verantwortung entziehen und aus dem Staub machen konnte, versperrte er seinem Wagen mit dem eigenen Fahrzeug den Weg zur Ausfahrt.
In der Tat tauchte Herrchen sogleich auf und stieg in seinen Pkw. Allerdings verspürte er nicht die geringste Lust, auf die Gesetzeshüter zu warten, und stieg prompt aufs Gas. Mit Schrittgeschwindigkeit näherte er sich dem blockierenden Auto und schob es mit der Stoßstange seines Pkw zur Seite. Dabei erfasste er auch noch das Bein des Zeugen, der dadurch Schürfwunden erlitt.
Milderndes Geständnis
So kamen beim späteren Prozess am Landesgericht Feldkirch neben der Tierquälerei auch noch Anklagen wegen Nötigung und Körperverletzung hinzu. Ursprünglich wollte sich der Beschuldigte nicht geständig zeigen, tat es dann aber auf dringendes Anraten seines Verteidigers Stefan Wirth doch. Ansonsten mochte er keine Angaben zu den Vorwürfen machen. Sein Geständnis sollte sich für den bereits mehrfach Vorbestraften als mildernd erweisen.
Doch Richterin Claudia Hagen sprach ihm noch ins Gewissen: „Sie wissen schon, dass allein für Tierquälerei bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen.“ Diesmal fand sie beim Urteil im Sinne der Anklage noch mit einer Geldstrafe in der Höhe von 3600 Euro in 240 Tagessätzen das Auslangen. Der Verurteilte akzeptierte mit den Worten: „Alles perfekt, passt alles“, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. VN-GS