Asylwerber verletzte Mitbewohner mit Messer
20-Jähriger wegen Attacke gegen Landsmann vor Gericht angeklagt.
Feldkirch Im Juni kam es in einer Asylunterkunft in Bludenz zu einer Messerattacke. Ein 34-jähriger Bewohner wurde mit einer Klinge verletzt. Zum einen mussten die Ärzte einen vier Zentimeter tiefen Bauchstich, der zum Glück nicht die Bauchdecke öffnete, verarzten. Zum anderen hatte das Opfer an Händen und Armen Schnittverletzungen. Der 34-Jährige gibt als Zeuge beim Prozess am Landesgericht Feldkirch an, er habe seinen Angreifer zuvor auf dem Gang getroffen und einen Scherz gemacht. Als er später schlief, habe er plötzlich einen heftigen Schmerz im Bauch gespürt, und der 20-Jährige habe ihn gefragt, warum er zuvor gelacht habe. Der Angegriffene habe dem Jüngeren zwar das Messer aus der Hand schlagen können, doch der habe daraufhin ein zweites Messer gezückt und ihn nochmals verletzt.
„Nur verteidigt“
Der Täter, der in seiner Heimat als Tischler seinen Lebensunterhalt bestritt, behauptet, er sei vom Älteren zuerst geschlagen worden. Daraufhin habe er sich mit dem Messer verteidigt.
Er räumt allerdings ein, das Messer extra von unten mit nach oben gebracht zu haben, als er den Mitbewohner aufsuchte. „Weil ich ahnte, dass es Probleme geben wird“, sagt der Beschuldigte. „Man hat drei verschiedene Messer gefunden und auf allen war Ihre DNA“, legt Richter Richard Gschwenter die Untersuchungsergebnisse auf den Tisch.
Weitere Drohungen
Die Geschichte geht noch weiter. Als ein anderer Mitbewohner sich einmischte, soll der 20-Jährige wieder mit einem Messer versucht haben, den anderen zu verletzen. Dabei soll er gesagt haben: „Geh weg, sonst steche ich dich ab!“. Seit eineinhalb Jahren befindet sich der Angeklagte in Österreich. Nach diesem Prozess muss er ziemlich sicher in seine Heimat zurück. Bereits in der Vergangenheit gab es einen Vorfall, bei dem ein Messer im Spiel war und auch da behauptete der junge Mann: „Ich musste mich verteidigen“. Ein Gerichtsmediziner soll sich nun den Bludenzer Fall nochmals ansehen. Danach wird der Prozess fortgesetzt. EC