Mord in Frastanz: Für Angeklagten geht es um alles oder nichts

Für Dominikaner dürften nur Freiheit oder lebenslange Haft in Frage kommen.
Feldkirch Am Montag geht es am Landesgericht Feldkirch weiter. Und wieder sammeln Staatsanwaltschaft und Verteidigung Punkte für ihre Sicht der Dinge. Hat der Mann seine schwangere Ex-Freundin Stefanie im November 2015 umgebracht oder nicht? Bei Schwurgerichten gibt es meist mehrere Alternativfragen: Wollte der Täter töten, absichtlich schwer verletzen, nur verletzen oder hat er nur fahrlässig verletzt? Hier verneint der Angeklagte alles, ja sogar am Tatort gewesen zu sein und somit stellt sich zu guter Letzt eine einzige Frage: Wem glauben die Laienrichter? Ob diese Entscheidung am Montag fällt, ist fraglich. Zehn Zeugen müssen befragt werden. Unter anderem die aktuelle Freundin des Lagerarbeiters.
Der erste Verhandlungstag am 22. November dauerte über zwölf Stunden, Pausen waren spärlich. Sicherheitshalber wurde auch der fünfte Dezember zusätzlich ins Auge gefasst.
Große Anspannung
Der Angeklagte ist besorgt, und das ist nachvollziehbar. Wird er für schuldig erachtet, ist für den bislang Unbescholtenen „lebenslänglich“ durchaus wahrscheinlich. Das sagte sogar sein Verteidiger Thomas Raneburger. Das würde bedeuten, dass der rechtskräftig Verurteilte frühestens nach 15 Jahren auf eine bedingte Entlassung hoffen kann. Vorher ist es laut Gesetz ausgeschlossen, gute Führung hin oder her. Damit es zum Schuldspruch kommt, müssen mindestens fünf der acht Geschworenen der Meinung sein, dass er ein Mörder ist. Steht es vier zu vier, gilt er als unschuldig. Diese Last müssen die Geschworenen tragen. Sich darüber austauschen, mit Freunden zu Hause diskutieren oder sich beraten, ist ihnen nach dem geleisteten Schwur verboten. Haben die Geschworenen Zweifel, sind sie verpflichtet, den Mann freizusprechen. Dann wäre er – nach Rechtskraft – ein freier Mann.
Er hätte nach dem strafrechtlichen Entschädigungsgesetz sogar Anspruch auf finanzielle Abgeltung für die zu Unrecht verbüßte zweijährige U-Haft. Der Ersatzanspruch beläuft sich auf mindestens 20, höchstens aber 50 Euro pro Tag, wobei die persönlichen Verhältnisse des Geschädigten berücksichtigt werden.
Sicherheitsnetz
Wenn die erste Instanz einen Schuldspruch fällt, hat der Mann eine letzte Chance in zweiter Instanz. Stimmt diese dem ersten Urteil zu, geht die Untersuchungshaft in Strafhaft über und er wird in eine andere Strafanstalt überstellt. Häftlinge, die eine längere Strafe zu verbüßen haben, verbringen diese entweder in Stein, Garsten oder Graz-Karlau. Dort sind die „schweren Jungs“ unter sich. „In welche Anstalt jemand kommt, wird in einem sogenannten Klassifizierungsverfahren ermittelt“, erklärt Oberstleutnant Simon Zangerl von der Justizanstalt Feldkirch. Kriterien wie beispielsweise Strafdauer oder Auslastung sind maßgeblich. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft überzeugten mit ihrem Auftreten, beide Seiten sind gut gerüstet und entsprechend der Wichtigkeit der Angelegenheit gut vorbereitet. Dennoch, die Entscheidung über schuldig oder unschuldig treffen im Schwurgericht Nichtjuristen.