Dornbirn Der Dornbirner Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine Anpassung der Studienförderung beschlossen. So wird die Abgabefrist um einen Monat verlängert und Studierende müssen mit Hauptwohnsitz nicht mehr drei, sondern nur noch zwei Jahre in Dornbirn gemeldet sein. Außerdem wird der Beitrag auf 250 Euro erhöht. Aufgrund der Umstellung interner Prozesse ist eine Anpassung der Richtlinien erforderlich. Die Stadt Dornbirn unterstützt mit der Förderung Studentinnen und Studenten, die außerhalb von Vorarlberg eine Akademie, Fachhochschule oder Universität besuchen, mit einem jährlichen Beitrag. Bewerbungsberechtigt sind alle Studierenden bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, die seit mindestens zwei statt bisher drei Jahren in Dornbirn ihren Hauptwohnsitz haben und einen positiven Studienerfolg nachweisen können.