Vorarlbergs Böden werden gesetzlich geschützt

Bodenschutzgesetz kommt. Land prüft Glyphosatverbot.
Bregenz Um das Bodenschutzgesetz ist es lange ruhig gewesen. Doch äußerliche Ruhe bedeutet nicht automatisch innere Tatenlosigkeit, auch in einer Regierung nicht. Beispiel: Bodenschutzgesetz. Es galt eigentlich schon als gestorben, doch seit wenigen Tagen befindet sich ein Entwurf zum „Gesetz zum Schutz der Bodenqualität“, wie es heißt, in Begutachtung.
Die Idee eines Bodenschutzgesetzes in Vorarlberg existiert schon länger. Nach dem Häusle-Müllskandal wurde der Ruf nach einem Regelwerk lauter, und erst recht als öffentlich wurde, dass es Felder gibt, auf denen Plastikschnipsel in der Erde gefunden wurden. Auch die Grünen beharrten auf einem Gesetz, doch die ÖVP wiegelte ab. Agrarlandesrat Erich Schwärzler befürchtete zu viel Bürokratie für die Landwirte, Landeshauptmann Markus Wallner äußerte sich skeptisch. Das war im Mai 2016. Im März dieses Jahres erneuerte Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne) die Forderung und sprach von Bremsern, die einem neuen Gesetz im Weg stünden. Nun sind die Bremser wohl besänftigt.
Das neue Regelwerk geht aus dem Vorarlberger Klärschlammgesetz hervor. Es enthält also alle bisherigen Bestimmungen zum Umgang mit den Überbleibseln aus den Kläranlagen. Zusätzlich wurden Paragrafen für den Umgang mit Boden hinzugefügt. So kann in Zukunft die Bodenqualität stichprobenartig geprüft werden. Außerdem werden Materialien kontrolliert, bevor sie auf die Felder kommen. Dies soll vor allem importierte Gülle und andere Stoffe aus dem Ausland betreffen, wie Johannes Rauch erläutert. „Damit können Importe von möglichen Turbomitteln fürs Wachstum unterbunden werden“, sagt er. Neu ist auch, dass rechtswidrig gestreutes Material zukünftig wieder abgetragen werden muss. Bisher hatten die Behörden keine Handhabe. Erich Schwärzler ergänzt: „Das gilt für alle Böden, auch auf Sportplätze darf man nicht streuen, was man möchte.“ Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis 14.000 Euro. Das Gesetz soll Anfang des kommenden Jahres beschlossen werden und am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.
Glyphosatverbot geprüft
Die Details werden in einer Verordnung geregelt; beispielsweise, welche Materialien nicht mehr benutzt werden dürfen. Auch Glyphosat? Rauch bekräftigt: „Wir klären gerade rechtlich ab, ob ein Glyphosatverbot auf Landesebene möglich ist. Falls der Bund nicht selbst handelt, werden wir im Land jedenfalls aktiv.“ Vorarlberg arbeite bereits zusammen mit anderen Bundesländern etwas Entsprechendes aus. Unterstützung erhält Rauch von Schwärzler: „Ich habe das auf die Tagesordnung der Agrarreferentenkonferenz am Montag setzen lassen. Wir schauen, welche Möglichkeiten wir auf Bundes- und auf Landesebene haben. Ich verstehe jene EU-Mitgliedstaaten nicht, die im Zweifelsfall gegen die Gesundheit gestimmt haben.“ Vorarlberg wäre nicht das erste Bundesland, das Glyphosat verbietet. Kärnten hat bereits eine Verordnung angekündigt.
Bodenschutzgesetz
Die Behörde darf Böden kontrollieren und eine Sanierung vorschreiben, bei Gefahr im Verzug auch ohne Verfahren. Materialien können verboten werden. Verstöße werden mit Verwaltungsstrafen geahndet.
Ziele Bodengesundheit sichern, Bodenfruchtbarkeit erhalten, beeinträchtigte Böden wiederherstellen, Vermeidung von Schadstoffbelastung, Verhinderung von Bodenerosion und -verdichtung, Verbesserung der Humuswirtschaft.