Ein obdachloser Brandstifter wider Willen

Stadtstreicher (48) zu Haftstrafe verurteilt, die er allerdings nicht absitzen muss.
Dornbirn 31 Vorstrafen, unstet, 1000 Euro Invaliditätspension vom Staat und ein gebrochenes Leben. Das Erscheinungsbild des Beschuldigten am Bezirksgericht Dornbirn ist erschreckend. Von seinem erbärmlichen Schicksal gebeugt, kann er sich kaum auf den Beinen halten, seine Tragik hat ihn gezeichnet. Es waren durchwegs Vermögens- und Suchtmitteldelikte, die den Obdach- und Zukunftslosen ständig in den Konflikt mit dem Gesetz brachten.
„Unglaubliche Stichflamme“
Im Jänner dieses Jahres rief der Mann in Dornbirn die Feuerwehr auf den Plan. Er hatte sich in einem leerstehenden Haus einen Hort zum Schlafen gesucht, eine Kerze angezündet und damit vermutlich unbeabsichtigt ein Feuer entfacht. Offenbar war er dabei nicht allein, wie er Richter Frank Plasinger schildert. „Da war noch dieser Dingsda, der Andi, aber der hat sich gleich aus dem Staub gemacht und mich meinem Schicksal überlassen!“ schildert er empört.
Unglaublich sei sie gewesen, diese plötzliche Stichflamme. „Es brannte wie ein verdorrter Christbaum, da war ja auch alles furztrocken“, erzählt der Beschuldigte weiter. Glücklicherweise habe er nicht geschlafen, sondern nur gedöst. „Sonst wäre ich verbrannt“, schildert er.
Der Richter möchte mehr zur konkreten Brandursache wissen. Eine Kerze als Brandquelle leuchtet ihm nicht unbedingt ein. Ob er denn geraucht habe, bringt Plasinger eine weitere Möglichkeit ins Spiel. „Nein, eine Zigarette war sicher nicht die Ursache“, kommt als Antwort, „ich habe ja eine Art Taschenaschenbecher für die Tschicks bei mir, denn es kann ja nicht sein, dass überall Stummel herumliegen“, attestiert sich der Beschuldigte doch noch einen gewissen Ordnungssinn. Schlussendlich spricht er von einem möglichen Anschlag auf sein Leben. „Es gibt da Kreise, die mich wegtragen wollen.“ Womit er im Jargon ermorden meint, denn: „Es wäre ja nicht das erste Mal. Aber wenn es einer tun will, dann soll er es tun. Ich gehe sehr gerne“, murmelt er in resigniertem Ton.
Nicht vollzugstauglich
Wie dem auch sei, der Richter kommt an einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst nicht vorbei. Das Urteil lautet vier Monate Haft. Doch die Freiheitsstrafe wird der Verurteilte nicht antreten müssen, da er seitens der Justiz aufgrund seines physischen und psychischen Zustands als nicht vollzugstauglich gilt.