Bodenschutzgesetz passiert den Ausschuss
Bregenz Wie die VN berichteten, hat die Landesregierung nach zähem Ringen ein Gesetz zum Schutz der Bodenqualität auf Schiene gebracht. Im Jänner ging das Gesetz in Begutachtung, damals äußerte unter anderem die Landwirtschaftskammer Kritik. Als am Mittwoch der überarbeitete Entwurf den Rechtsausschuss im Landtag passierte, war auch die Kammer zufrieden, wie deren Präsident Josef Moosbrugger auf VN-Nachfrage bestätigt. „Es wurden noch einige Vorschläge aufgenommen.“ Nun sei zum Beispiel sichergestellt, dass die Kammer konsultiert werde, wenn im Landwirtschaftsbereich Entscheidungen zum Bodenschutz anstehen.
So dezidiert steht es zwar nicht im Gesetz, allerdings findet sich ein Verweis auf die gute landwirtschaftliche Praxis. Paragraf 7, Absatz 3, regelt die Bodenbeschaffenheit. Da heißt es nun: „Soweit landwirtschaftliche Kulturflächen betroffen sind, ist jedenfalls die gute landwirtschaftliche Praxis zu berücksichtigen.“ Paragraf 6 wurde um einen Punkt erweitert. Wenn Material nach Österreich gebracht wird, dessen Einfuhr eine Bewilligung benötigt, muss zukünftig jemand, der das Material auf seinem Feld verstreut, bei der Landesregierung ebenfalls um eine Bewilligung ansuchen. Außerdem neu im fertigen Gesetzesentwurf: Nicht nur Klärschlamm, auch Senkgrubeninhalte dürfen nicht mehr ausgebracht werden.
Das Gesetz wurde im Rechtsausschuss mit Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ beschlossen, die FPÖ sprach sich dagegen aus. Sie findet, ein neues Gesetz sei nicht nötig, es gebe bereits genug Regeln zum Bodenschutz, die man ändern könnte. Jetzt muss das Gesetz noch im Landtag beschlossen werden, am 1. Jänner 2019 tritt es in kraft. VN-mip