Kräftige Geldspritze für Kindergärten
Land, Gemeindeverband und Gewerkschaft schnürten
Kindergartenpaket.
Bregenz Land, Gemeindeverband und Gewerkschaft auf einer Linie: Nutznießerinnen dieser Harmonie sind die Kindergartenpädagoginnen. Sie dürfen sich unter anderem über eine schnellere Anpassung ihrer jeweiligen Gehaltskurve freuen. Außerdem werden Sonderausbildungen bei der Einstufung stärker berücksichtigt. Den Personalmangel soll eine neue berufsbegleitende duale Ausbildung für Assistenzpersonal mildern. Das erste Kolleg dazu startet bereits im September 2018. Land und Gemeinden lassen sich dieses Kindergartenpaket jährlich rund 1,5 Millionen Euro zusätzlich kosten. Da noch einige gesetzliche Anpassungen erforderlich sind, erfolgt die Umsetzung laut Landeshauptmann Markus Wallner ab Jänner 2019.
Bessere Personalplanung
Aktuell gibt es in Vorarlberg 251 Kindergärten, in denen rund 9800 Kinder betreut werden. Dies geschieht durch 1113 Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen sowie 599 Kindergartenassistentinnen und -assistenten. Da die ersten Lebensjahre gemeinhin als prägend für die weitere Bildungslaufbahn gelten, will das Land verstärkt in die Qualifikation und Motivation der immer noch überwiegend weiblichen Kindergartenbeschäftigten investieren. Davon würden letztlich auch die Kinder profitieren, zeigten sich Markus Wallner und Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink im Regierungsfoyer überzeugt. Schöbi-Fink hob vor allem die Einführung des Kollegs für Kindergartenpädagogik und Elementarpädagogik an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik hervor, zumal über 90 Prozent der Absolventen dem Berufsfeld erhalten bleiben. Das erleichtert den Gemeinden die Personalplanung.
Ausnahme von der Regel
Auch Personalengpässe in Kindergärten sollen künftig einfacher überbrückt werden können. Dazu ist jedoch eine Novelle des Kindergartengesetzes erforderlich. Geht die geplante Änderung in der heutigen Landtagssitzung durch, besteht alsbald die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen weniger qualifiziertes Betreuungspersonal anstelle von Kindergartenpädagoginnen einzusetzen. Barbara Schöbi-Fink betonte jedoch den Ausnahmecharakter dieser Regelung für den Fall, dass auf dem Arbeitsmarkt benötigte Fachkräfte kurzfristig nicht verfügbar sind oder es durch Krankenstände bzw. Karenzen zu Ausfällen kommt. Ein Einsatz über mehr als drei Wochen ist dem Land zu melden. Das ermögliche Kontrollen zur restriktiven Inanspruchnahme. Ziel müsse es sein, den Personalbedarf in einer entsprechenden Qualität zu decken. VN-MM