Terror im Visier der Staatsanwaltschaft

Sonderzuständigkeit für terroristische Vereinigung eingerichtet.
Feldkirch Der Dschihad im Nahen Osten und seine terroristischen Auswüchse lassen auch die Vorarlberger Justiz nicht unberührt. Bereits im Jahr 2013 sah sich das Landesgericht Feldkirch mit einem ersten Verfahren wegen „terroristischer Vereinigung“ konfrontiert. Im Jahr 2017 standen in Feldkirch sieben diesbezügliche Gerichtsverfahren auf dem Verhandlungsplan, seit dem 1. Jänner 2018 vier. In einem Fall wurde ein Täter zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt.
Schwierige Beweislage
Also: „Wir gehen der Sache nach“, betonte der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele gegenüber den VN, „auch wenn sich die Beweislage oft schwierig gestaltet, weil es sich um Auslandstaten handelt.“ Die Anklagebehörde stützt sich dabei auf den Paragraph 64 STGB, der auch im Ausland begangene Delikte mit Strafe bedroht und verfolgt, wenn sich der Verdächtige im Inland aufhält.
Gerade die Problematik mit der „terroristischen Vereinigung“ ist mit einem Sammelsurium an Paragraphen geregelt, unter anderem bezüglich der Ausbildung für terroristische Zwecke, Anleitung zur Begehung, Aufforderung bzw. Gutheißung oder aber auch Finanzierung.
Da mit einer Häufung dieses Deliktbereichs zu rechnen war, wurde bereits im Vorjahr bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eine Sonderzuständigkeit für terroristische Vereinigung installiert, deren Agenden in der Person des erfahrenen ehemaligen Untersuchungsrichters und nunmehrigen Staatsanwalts Manfred Bolter liegen.
Am Limit
Als für die Staatsanwaltschaft Feldkirch gerade noch ausreichend bezeichnet Siegele die derzeit 14 besetzten Planstellen. „Wir sind damit am Limit, weitere Einsparungen, die bezüglich der Feldkircher Staatsanwaltschaft noch nicht angekündigt worden sind, wären nicht verkraftbar“, betont der Chefstaatsanwalt.
Zusätzliche Belastung: „Wir haben hier in Feldkirch eine hohe Fluktuation.“ Pensionierungen stehen nicht an, die beiden ältesten öffentlichen Ankläger sind 1960 geboren, das Durchschnittsalter der Staatsanwälte liegt bei 39,2 Jahren.
Verfahrensdauer
Nicht ohne eine gewisse Zufriedenheit blickt Siegele auf die Dauer der abgewickelten Verfahren. So seien mit dem Stichtag 1. April 2018 nur 25 Verfahren, deren Dauer über ein Jahr dauert, doch nur zwei mit einer Dauer von über zwei Jahren und ebenfalls zwei mit einer Dauer von über drei Jahren zu verzeichnen. Das liege bei Betrachtung der insgesamt zu bewältigenden Verfahren unter einem Prozent. „Das ist dem besonderen Einsatz und dem Fleiß meiner Mitarbeiter zu verdanken“, sagt der leitende Staatsanwalt.
„Wir gehen der Sache nach, auch wenn sich die Beweislage oft schwierig gestaltet.“