Einig in der Uneinigkeit

ÖVP, Grüne und SPÖ beschließen neues Bodenschutzgesetz.
Bregenz Das Ziel ist das Ziel. Und dieses lautet: Vorarlbergs Böden müssen geschützt werden. Alle Landtagsfraktionen teilen dieses Ziel. Mit dem Weg dorthin ist aber keine Partei so richtig glücklich, wie am Mittwoch im Landtag die Debatte zum Bodenschutzgesetz zeigte. Am Ende stimmten ÖVP, Grüne und SPÖ dem neuen Gesetz zu, FPÖ und Neos nicht.
Das „Gesetz zum Schutz der Bodenqualität“, wie das Bodenschutzgesetz korrekt heißt, tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft. Es ersetzt das Klärschlammgesetz und wird um einige Punkte ergänzt. Das Bodenschutzgesetz regelt nicht nur den Umgang mit Klärschlamm, sondern ermöglicht auch, jene zu bestrafen, die Plastikschnipsel auf dem Feld verstreuen. Auch Kontrollen der Böden sind nun möglich, zudem soll Bodenverdichtung vorgebeugt werden. Kurzum: Vorarlbergs Böden sollen besser geschützt werden. Fünf von fünf Parteien befürworten dieses Ziel.
Verordnungsfrage
Das Bodenschutzgesetz bildet den Rahmen, die Details werden erst per Verordnung geregelt. Im Gegensatz zu einem Gesetz muss eine Verordnung nicht vom Landtag beschlossen werden. ÖVP-Abgeordneter Bernhard Feuerstein gesteht: „Als Abgeordneter habe ich diese Verordnungsermächtigung immer kritisiert.“ Neos-Frontfrau Sabine Scheffknecht stimmt zu: „Auch ich sehe die Verordnung kritisch.“ FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer geht noch weiter: „Der Landtag wird ausgehebelt.“ Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne) betont: „Auch ich hätte gerne mehr im Gesetz geregelt. Dies war aufgrund unterschiedlicher Interessen nicht möglich.“ Rauch verspricht, die Verordnung den Abgeordneten zukommen zu lassen. Gesetze als Rahmen und Verordnungen für die Details sind nicht ungewöhnlich. Die Mindestsicherung wird etwa so regelt.
Für die Neos ist das komplette Gesetz obsolet. Scheffknecht ist überzeugt: „Die bestehenden Gesetze zum Tier-, Umwelt und Naturschutz reichen aus.“ Man könne nicht Bürokratieabbau fordern und neue Gesetze schaffen. Auch Allgäuer ist sich sicher: „Wir haben schon genug Gesetze. Außerdem existiert ein gutes Bodenschutzkonzept.“ Ein Konzept sei kein Gesetz, entgegnet Rauch. Und weiter: „Es wird kein neues Gesetz geben. Ein bestehendes wird umbenannt und ergänzt.“ ÖVP-Mandatar Thomas Winsauer zählt auf: „Das alte Gesetz hatte zwölf Paragrafen, das neue Gesetz hat zwölf Paragrafen.“ Am Ende bleiben alle bei ihren Argumenten und stimmen wenigstens inhaltlich überein: Die Qualität des Bodens soll geschützt werden. Für die Quantität ist das Raumplanungsgesetz zuständig – aber das ist eine andere Geschichte.