Hohenems Aufgrund von vielfachen Anregungen der Hohenemser Bürger, wie es aus dem Rathaus heißt, hat die Stadtvertretung in ihrer jüngsten Sitzung den Beschluss gefasst, ab sofort das Baden mit Hunden im Alten Rhein vor 9 Uhr morgens und nach 19 Uhr abends zu erlauben, auch außerhalb des ausgewiesenen Badeplatzes an der Grenze zu Lustenau.
Zwischen 9 und 19 Uhr bleibt das Verbot allerdings aufrecht. In dieser Zeit kann der bestehende Pferdewatt- und Hundebadeplatz genutzt werden. Die Leinenpflicht bleibt generell durchgehend bestehen.
Diese neue Regelung gilt in der Zeit vom 15. März bis einschließlich 31. August. In der Zeit vom 1. September bis 14. März ist das Baden von Hunden auch in der Zeit von 9 bis 19 Uhr gestattet.
„Die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr und auch mehrerer Vorsprachen von Hundebesitzern haben gezeigt, dass wir Verbesserungsbedarf in Bezug auf das Badeverbot haben“, erklärt Bürgermeister Dieter Egger. Die Lösung sei tierfreundlich, aber auch naturverträglich. Der Rathauschef fügt jedoch an: „Ich appelliere an alle Nutzer des Naherholungsgebiets Alter Rhein, mit Vernunft, Respekt und gegenseitiger Rücksichtnahme unser Naherholungsgebiet zu benutzen.“
Durch die Aufrechterhaltung des Badeverbots von 9 bis 19 Uhr können Begegnungskonflikte zwischen Badenden und Fischereiberechtigten ausgeschlossen werden“, ist sich Umweltstadtrat Günter Mathis sicher. Das Ausführen von Hunden erfolge größtenteils in den Morgen- oder Abendstunden, wenn weniger Badende vor Ort sind.