Löcher in fremden Taschen

Die Länder kommen ins Schwitzen, weil der Bund sie und die Gemeinden durch das Ende des Pflegeregresses in budgetäre Bedrängnis gebracht hat. Er brennt damit zwar Löcher in fremde Taschen, aber nur in solche, die er selber füllt.
Dass die Länder sich weitgehend über gemeinschaftliche Steuern mit dem Bund finanzieren, ist eher eine Augenauswischerei. Gemeinsam ist diesen vor allem, dass der Bund sie einhebt. Verteilt werden sie im mit den Ländern verhandelten Finanzausgleich. Diese erhalten dann zum Beispiel 0,556 Prozent der Grunderwerbsteuer nach örtlichem Aufkommen. Das Burgenland bekommt 3,156 Prozent der Feuerschutzsteuer und Vorarlberg 4,945 Prozent vom Umsatzsteuerertrag. Hinzu kommen Abzüge, Anrechnungen und Zusatzförderungen. Das System ist komplex und lässt den Länder kaum Raum für Gestaltung. Die Feuerschutzsteuer ist zum Beispiel eine ausschließliche Landesabgabe, wird aber bundesgesetzlich geregelt und quartalsweise verteilt.
Die Länder nehmen aus Landesabgaben kaum etwas ein. Vorarlberg verdiente 2016 daran gerade einmal 8,6 Millionen Euro, während die Ertragsanteile aus den gemeinschaftlichen Abgaben 718,6 Millionen ausmachten. Der Wahnsinn des österreichischen Finanzföderalismus lässt sich in einer Tatsache zusammenfassen: Der Bund gibt einen Rahmen für die Bezüge der Landeshauptleute vor, die von den Ländern festgelegt und schließlich vom Bund bezahlt werden.
Österreich war nie ein Land des „Wer zahlt, schafft an“-Prinzips, im Jahr 1926 wurde aber zumindest noch ein Drittel des Landesbudgets aus eigenen Steuern gedeckt. Vorarlberg rühmte sich seines Rufs als Niedrigsteuerland. Das Steuererfindungsrecht der Länder wurde aber immer weiter eingeschränkt und ein Vetorecht des Bundes bei Landesabgaben eingeführt. Das politische Ziel dahinter war es, die Handlungsfreiheit des „roten Wien“ einzuschränken. Am Ende hat es alle Länder getroffen.

Moritz Moser stammt aus Feldkirch, lebt und arbeitet als Journalist in Wien. Twitter: @moser_at