18 Monate Haft für Arzt

Der Schöffensenat ist davon überzeugt, dass der 69-jährige Mediziner in betrügerischer Absicht Patienten täuschte.
Feldkirch Es war ein langes Verfahren. Über neun Stunden Verhandlung am letzten Tag, voller Geschichten rund um schwerkranke Menschen, von denen schlussendlich viele den Kampf gegen ihre Krankheit verloren. Dennoch hatten sie und ihre Angehörigen immer wieder Hoffnung.
Oft hatten sie auch kurzzeitig auf Chemo- und Bestrahlungstherapien angesprochen, zusätzlich hatten viele von ihnen die als „Wundermittel“ angepriesenen Ampullen getrunken.
Die Kochsalzlösung, von welcher der 69-jährige Mediziner aus dem Raum Feldkirch angepriesen hatte, sie sei so hilfreich bei allen möglichen schweren Krankheiten. Ob Krebs, Multiple Sklerose oder HIV: „Man erzielt damit sehr gute Erfolge. „Keiner, der innerhalb von sieben Tagen die zweite Ampulle getrunken hat, ist danach verstorben“, stimmte er viele Hoffnungssuchende zuversichtlich.
Andere Realität
Der Angeklagte ist Arzt, interessierte sich seit Studienbeginn für Homöopathie, war als Alternativmediziner bekannt. Von einem Deutschen, ebenfalls studierter Mediziner, bekam er das geheimnisumwobene, angeblich programmierte Wasser geliefert. „Mein Mandant war der Ansicht, dass er bei etwas ganz Großem dabei sei“, ist Verteidiger Franz Josef Giesinger von der Unschuld seines Klienten überzeugt. Verdeckte Ermittler kauften einige Ampullen, ließen sie analysieren. „Es waren keinerlei Arzneimittelwirkstoffe enthalten“, lautete das ernüchternde Ergebnis. Dass der Arzt übermäßig Esoterischem und Mystischem zuspricht, bestätigte ein Psychiater. Doch Unzurechnungsfähigkeit lag nicht vor.
Ein Drittel verstorben
„Sie sprachen mehrfach von Heilung, sicherten diese auch zu und schlugen 30 Prozent auf das Produkt auf, begründet Richterin Sonja Nachbaur das Urteil. Dreißig Prozent der Patienten starben. Der finanzielle Schaden wurde mit 62.000 Euro berücksichtigt. Die 18 Monate, zwölf davon bedingt, will der Verurteilte nicht akzeptieren und auch die Staatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an.
„Mein Mandant hatte sich in etwas verrannt, er ist aber sicher kein Betrüger.“