Bahnprojekt kommt vor Gericht

Gegen den UVP-Bescheid zum Ausbau der Strecke Lauterach-Lustenau wurde Beschwerde eingelegt.
Lauterach Die Würfel sind gefallen. Der UVP-Bescheid über die Genehmigung des 97 Millionen Euro teuren ÖBB-Ausbauprojekts auf dem Streckenabschnitt Lauterach-Lustenau ist nicht rechtskräftig. Der Grund: Anrainer haben Beschwerde gegen den Bescheid der Landesregierung eingelegt. Voraussichtlich noch im April werden die Akten an das Bundesverwaltungsgericht in Wien übermittelt. „Die dortigen Richter entscheiden in der Sache. Sie können den Bescheid in jede beliebige Richtung abändern“, erläutert Brigitte Hutter, Leiterin der Abteilung Verkehrsrecht.
Einen „wesentlichen Verfahrensfehler“ orten die Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der kommissionellen Verhandlung. „Von den insgesamt rund 15 Stunden, in denen die Gutachter ihr Gutachten erstattet haben, betrafen rund zehn Stunden Aspekte, die noch nicht Gegenstand der schriftlichen Ausfertigung des Gutachtens waren“, erläutern die drei Anrainer in dem 34-seitigen Bescheid. Sie sind überzeugt: „Hätte der Verhandlungsführer die Gutachten protokolliert und die Tabellen, Skizzen und schemenhaften Darstellungen dem Akt beigeschlossen, so hätte sich unzweifelhaft ergeben, dass sowohl aus Sicht des Lärmschutzes, als auch aus Sicht des Erschütterungsschutzes, des Naturschutzes und letzlich der Humanmedizin das gegenständliche Projekt nicht bewilligungsfähig ist, da sowohl Natur als auch Mensch, letzterer in seiner Gesundheit, in einem Ausmaß beeinträchtigt werden, das sämtliche Grenzwerte überschreitet.“
„Unrichtige Beurteilung“
Gegenstand der Beschwerde ist zudem die „unrichtige rechtliche Beurteilung“. Das gesamte Verfahren und der angefochtene Bescheid krankten daran, „dass – im Übrigen nicht realistische – Prognose, die noch dazu von der Antragstellerin selbst stammt und von der Behörde nie eigenständig nachvollziehbar überprüft wurde, sämtlichen Gutachtensaufträgen zu Grunde gelegt wurde“, wird unter anderem festgehalten.
Im Zuge des Projekts soll der Streckenabschnitt Lauterach-Hard zweigleisig ausgebaut, eine neue Haltestelle Lauterach-West errichtet, die Haltestelle Hard-Fußach umgebaut, die Brückentragwerke erneuert und die Südschleife in Richtung Dornbirn für den Personenverkehr freigegeben werden. Die Anrainer und Mitglieder der Bürgerinitiative stellen die Sinnhaftigkeit der zusätzlichen Haltestelle in Frage und möchten beim zweigleisigen Ausbau abgesichert werden.
Ursprünglich war der Baubeginn für Oktober 2018 geplant. Aufgrund des Sparkurses der Regierung verzögert sich dieser nun um ein Jahr. Auch die laut Bescheid erforderliche Umsiedelung der Zauneidechsen wurde verschoben. „Die Umsiedelung ist nur von April bis Mitte Mai möglich. Da der Bescheid nicht rechtskräftig ist, ist diese heuer nicht mehr möglich“, sagt ÖBB-Pressesprecher Christoph Gasser-Mair. Wie lange es dauert, bis das Bundesverwaltungsgericht zu einem Urteil kommt, steht noch in den Sternen. Anschließend ist auch noch der Schritt zum Verwaltungsgerichtshof möglich. VN-ger