Mitfinanzierung des Pflegeregresses

Über Kostenersatz wird verhandelt; auch ob Sonderzahlung im Finanzausgleich dafür herangezogen werden kann.
Wien Eigentlich ist eine Rechnung keine Auslegungssache. Wer eins und eins zusammenzählt, kommt immer auf zwei. Bei der Abschaffung des Pflegeregresses könnte das anders sein. Bis Ende Juni hat Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) Zeit, mit den Ländern und Gemeinden auf den gleichen Nenner zu kommen. Ansonsten drohen sie zu klagen. Denn mit dem Pflegeregress-Aus hat der Bund den Finanzausgleich einseitig geändert. Nun muss er die zusätzlich anfallenden Ausgaben aufgrund seiner Kostenersatzpflicht auch bezahlen.
Die Landeshauptleute und Kommunen rechnen mit einem weiteren Aufwand von 500 bis 600 Millionen Euro jährlich. Im Bundesbudget sind für 2018 und 2019 je 100 Millionen vorgesehen. Löger erklärte, dass die betroffenen Gebietskörperschaften zwar nicht auf den Kosten sitzen bleiben dürften, allerdings könnten Zukunftsinvestitionen nicht berücksichtigt werden. Jene Kosteneinschätzungen, die zum Zeitpunkt der Pflegeregress-Abschaffung Ende 2017 gemacht wurden, müssten die Basis für die Berechnungen sein. Der Finanzminister möchte noch im April ein Modell finden, um den Einnahmenentfall der Länder zu eruieren.
Rechnerische Umschichtung?
Dem Vernehmen nach könnten die Berechnungen des Ministeriums am Ende über die 100 Millionen Euro hinausgehen, unter anderem aber über eine rechnerische Umschichtung abgegolten werden. Den Ländern und Gemeinden wurden nämlich schon vor der Pflegregress-Abschaffung im Herbst 2016 jährlich zusätzlich 306 Millionen Euro versprochen. Das ist im Finanzausgleich als Posten zur „Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales“ festgehalten worden. Ab 2017 wird dieser Betrag ausbezahlt. Einen Teil davon könnte das Finanzressort nun für seine Berechnungen zur Finanzierung des Pflegeregress-Endes heranziehen. Das heißt, das Ministerium würde neben den budgetierten 100 Millionen Euro zwar weitere Millionen zugestehen, gleichzeitig aber begründen, dass diese bereits über den Finanzausgleich abgedeckt sind. Offiziell bestätigt wurde das nicht. Es hieß lediglich: „Auch darüber wird verhandelt.“
Erst am Donnerstag forderte der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) weiter eine Lösung zur Finanzierung des Pflegeregresses. Kommende Woche wird er sich mit den Finanzreferenten der anderen Bundesländer und Minister Löger treffen, um ein mögliches Modell zu besprechen. In Vorarlberg reiße allein der Wegfall der Selbstzahler ein Loch von mehreren Millionen Euro ins Budget. 780 Selbstzahler sind derzeit in Pflegeheimen untergebracht. 300 von ihnen sind mit der Pflegeregress-Abschaffung bereits in die Mindestsicherung gewechselt. Es sei anzunehmen, dass dies auch die restlichen 480 tun, sagt Wallner. Unterm Strich koste der Wegfall der Selbstzahler dann bis zu 30 Millionen Euro. Rund zehn Millionen kommen laut Landesregierung durch den Wegfall der eigentlichen Pflegeregress-Einnahmen hinzu. Investitionen für zusätzlich zu schaffende Plätze in den Vorarlberger Pflegeheimen sind noch nicht eingerechnet. VN-ebi