Drei Jahre Haft: Schwestern der Freundin missbraucht
Unterländer (37) bestreitet Vorwürfe, Gericht glaubt den Opfern.
Feldkirch Die Taten, die dem heute 37-jährigen Arbeiter angelastet werden, reichen sechs Jahre und länger zurück. Damals war der Unterländer mit der großen Schwester der Opfer zusammen. Hin und wieder passte er als „Babysitter“ auf die zwei kleinen Mädchen auf. Dabei soll er sich mehrmals an ihnen vergangenen haben.
Laut Anklage streichelte er die Kinder – damals acht und neun bzw. elf und zwölf Jahre alt – mehrmals im Genitalbereich. In einem Fall soll er mit dem Daumen in die Scheide eingedrungen sein, was im Strafgesetzbuch als „schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen“ bezeichnet wird und mit einer Haftstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht ist.
Um die Intimsphäre der Opfer zu schützen, wurde die Öffentlichkeit nach den Eröffnungsplädoyers ausgeschlossen.
Keine Rache
Der mittlerweile verheiratete Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Ihr Mandant könne sich nicht erklären, warum er plötzlich zu Unrecht beschuldigt werde, sagt die Verteidigung und spricht von einem „Martyrium“. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Claudia Hagen zweifelt jedoch nicht im Geringsten an den Aussagen der mutmaßlichen Opfer. Rachegelüste seien auszuschließen, zudem habe es weder Übertreibungen noch Absprachen gegeben, begründet Richterin Hagen das Urteil (drei Jahre Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie Entschädigungszahlungen von insgesamt 8000 Euro). Der Angeklagte will das Urteil bekämpfen. Sein Verteidiger meldete volle Berufung an. MOD