Land geht gegen „Pokerkönig“-Urteil vor

Bregenz Das Land Vorarlberg wird gegen das kürzlich ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) im Rechtsstreit mit „Pokerkönig“ Peter Zanoni außerordentliche Revision erheben, gab Legistik-Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) am Freitag bekannt. Der VwGH hat in dem Urteil die Kriegsopferabgabe und die Vergnügungssteuer in Vorarlberg gekippt.
Man bereite eine außerordentliche Revision an den VwGH gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts vom 19. April 2018 vor. Darin gelangte die Beschwerdeinstanz zur Ansicht, dass von der von Zanoni betriebenen „Concord Card Casinos Event-Management GmbH (CCC)“ keine Kriegsopferabgabe eingehoben werden darf. „Wir halten die vorgenommene Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung ohne ausreichende Begründung für problematisch. Genau in diesem Punkt wollen wir Klarheit bekommen, ob die Auslegung des Landesverwaltungsgerichts im Sinne des VwGH ist oder nicht“, erläutert die Landesrätin in einer Aussendung.
563.000 Euro
Für sein Pokercasino in Bregenz hätte Zanoni ein Vielfaches seiner Bruttoeinnahmen berappen sollen. Er weigerte sich zu zahlen, woraufhin die Stadt Bregenz gegen die CBA Spielapparate- und Restaurantbetriebs GmbH einen Konkursantrag stellte. Zanoni wollte den Rechtsstreit aber fortführen und kaufte den Betrieb über eine andere seiner Gesellschaften aus der Insolvenzmasse. Seit 2015 zahlte er die von ihm selbst beantragte Bemessung von 12.000 Euro pro Monat, die Stadt Bregenz wollte hingegen 563.000 Euro sehen.
Für Thomas Winsauer, Sicherheitssprecher der ÖVP Vorarlberg, steht fest: „Um gegenüber illegalen Glücksspiellokalen bessere Kontroll- bzw. Sanktionsmöglichkeiten zu haben, braucht es dringend Verschärfungen bzw. Anpassungen im Glücksspielgesetz des Bundes“, verweist er auf einen gemeinsamen Landtagsbeschluss vom Mittwoch.