Dornbirn wehrt sich in der Stadtspital-Causa

Vorarlberg / 19.02.2019 • 14:30 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Bürgermeisterin Andrea Kaufmann weist die Vorwürfe zurück.
Bürgermeisterin Andrea Kaufmann weist die Vorwürfe zurück.

Bürgermeisterin weist Vorwürfe im Zusammenhang mit tödlichem Behandlungsfehler zurück.

Dornbirn Den Vorwurf, bei der Abwicklung eines Schadensfalls im Zusammenhang mit einem tödlichen Behandlungsfehler im Krankenhaus nicht kooperativ gewesen zu sein, will die Stadt Dornbirn als Rechtsträgerin des Spitals nicht auf sich sitzen lassen. Wie Bürgermeisterin Andrea Kaufmann in einer Reaktion auf den VN-Bericht mitteilen ließ, hab sich die Stadt in dieser Angelegenheit von Beginn an verantwortungsvoll verhalten. Dies gelte auch für die Versicherung. Es sei eine übliche Vorgehensweise, von der Gegenseite gestellte Forderungen auf deren Plausibilität und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Erstmals räumte die Stadt offiziell ein, dass eine nicht richtig auf die nach einer Darmoperation aufgetretenen Komplikationen abgestimmte Behandlung zum Tod der 35-jährigen Frau geführt hat. Als sie 2005 starb, hinterließ sie einen damals zweijährigen Sohn, für den die Großeltern und der Bludenzer Rechtsanwalt Anton Tschann um eine Entschädigung kämpften. Es wurde ein langwieriges Verfahren. Erst kürzlich hatte, wie berichtet, der Oberste Gerichtshof auch die letzte Revision der Stadt bzw. ihrer Haftpflichtversicherung abgelehnt. Damit ist die Causa nach zwölf Jahren abgeschlossen.

Den Ball zurückgespielt

Bürgermeisterin Andrea Kaufmann verwehrt sich gegen die Aussage von Anton Tschann, die Stadt wäre an einer gütlichen Einigung nicht interessiert gewesen. „In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Schritte gesetzt, und es wurden Sofortzahlungen geleistet“, teilte sie schriftlich mit. In der nun abgeschlossenen Rechtssache sei auch nicht die Stadt Dornbirn, sondern deren Versicherung tätig gewesen. „Sowohl die Stadt als auch die Versicherung waren immer an einer Lösung interessiert“, betont Kaufmann. Im gegenständlichen Fall sei es zu einer äußerst tragischen Verkettung von nicht vorhersehbaren Komplikationen gekommen.  Grundsätzlich würden alle Behandlungen, insbesondere komplizierte Verläufe im Krankenhaus sehr genau dokumentiert. Diese Daten, die von der Stadt umgehend zur Verfügung gestellt worden seien, hätten in mehreren Gutachten einen Behandlungsfehler ausgewiesen. Die Stadt habe sich klar und korrekt dazu bekannt, mit den Hinterbliebenen den Kontakt gesucht und sich um eine rasche Abwicklung der Schadenersatzforderungen bemüht. „Vom Rechtsvertreter wurden zusätzliche Forderungen gestellt, deren Höhe sachlich zu prüfen waren. Dafür war es notwendig, weitere Gutachten einzuholen, um die Plausibilität zu argumentieren. Dies ist ein normaler Vorgang. Leider kam es hier seitens des Rechtsvertreters immer wieder zu Verzögerungen, nachdem geforderte Unterlagen erst verspätet geliefert wurden“, spielt die Stadt den Ball zurück. Nachdem keine außergerichtliche Einigung zwischen den Hinterbliebenen und der Versicherung erzielt werden konnte, war es notwendig, eine gerichtliche Entscheidung herbeizurufen. Auch dies sei eine dem Rechtsstaat angemessene Vorgangsweise.