Feldkirch Eine verzweifelte und eifersüchtige 15-Jährige brachte ihrem Freund bereits vor Jahren Probleme durch Verleumdung ein. Und das ging so: „Du bist mein Ein und Alles, ich lieb Dich so“ oder „Sex bis ans Ende des Universums“ – das sind nur einige der Nachrichten, die im gegenseitigen Chat liefen.
Die 15-Jährige wurde schwanger, gemeinsam mit dem Freund
machte sie den Test. Man war immer noch verliebt, doch dann war es offenbar
vorbei und der junge Mann hatte eine neue Freundin. Die eifersüchtige erstattete
eine Anzeige gegen den Ex-Geliebten. „Er hat mich vergewaltigt, er war nie mein
Freund und bei dieser Vergewaltigung wurde mein Kind gezeugt“, behauptete die junge
Mutter plötzlich. „Außerdem schlug er mich, warf mir ein Messer nach, bedrohte
und verletzte mich immer wieder“, fand das Märchen seine Fortsetzung. Doch
irgendwie passte nichts zusammen, das Verfahren gegen den heute 21-jährigen
Verflossenen wurde eingestellt. Und ein anderes gegen die heute 18-Jährige am
Dienstag am Landesgericht Feldkirch in erster Instanz beendet. Und zwar mit
einem Schuldspruch wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage.
Immer wieder gab Richterin Sabrina Tagwercher der jungen Frau die Möglichkeit, die Sache richtig zu stellen, doch die Angeklagte blieb dabei. Der Chatverlauf, Zeugen, die das Pärchen eng umschlungen und verliebt sahen, sie alle wissen, dass es eine Beziehung mit dementsprechenden oftmaligen sexuellen Kontakten gab. Die Angeklagte beharrte weiter: „Nein, er war nur ein Bekannter, nur einmal gab es Sex, und zwar bei der Vergewaltigung“. Doch alles reden nutzte nichts, so gab es auch ohne Geständnis den unausweichlichen Schuldspruch. Für den jungen Mann, der unzählige Male von der Arbeit weg musste und einen Imageschaden hatte, gibt es 500 Euro Schadenersatz. Die junge Dame wurde zu vier Monaten bedingter Haft plus 960 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.