Gericht: Barkeeper sperrte aggressiven Trunkenbold aus

Berauschter Gast rächte sich mit Sachbeschädigung und derben Sprüchen.
Feldkirch Selten benimmt sich ein Angeklagter vor Gericht so höflich wie der 36-jährige Metallarbeiter. Abgesehen von dem betont lässigen Outfit mit umgedrehter Schildmütze und hochgesteckter Sonnenbrille zollt er dem Gericht Respekt, entschuldigt sich ohne „Anschieben“ durch einen Verteidiger beim Barbesitzer. Es tue ihm aufrichtig leid, dass er sich in jener Dezembernacht so danebenbenommen habe. An die Sachbeschädigung kann er sich erinnern, an drohende Worte nicht so recht, er war schlichtweg zu betrunken.
Schlecht gelaunt
An den Grund für seine damals äußerst üble Laune kann er sich nicht erinnern. „Ich war einfach äffig auf mich selbst“, versucht er seinen Zustand zu erklären. Im Feldkircher Innenstadtlokal war er offenbar einer Dame etwas lästig geworden, man erkannte, dass der Mann bereits reichlich getrunken hatte und so ging der Barkeeper ganz ruhig mit dem Alkoholisierten vor die Türe eine rauchen. Danach ging der Geschäftsführer wieder hinein, den Trunkenbold sperrte er einfach aus. Doch das brachte den zuvor schon schwierigen Gast noch mehr in Rage und er fing an zu randalieren. Er nahm eine Werbetafel und schmiss sie gegen die Türe des Lokals. Wie viel die Türreparatur kosten wird, ist noch offen, doch er ist bereit, die Kosten zu übernehmen.
Keine gefährliche Drohung
Als damals die zu Hilfe gerufene Polizei kam, begann der Mann noch wüst um sich zu schimpfen. „Ich weiß wo du wohnst, ich komme bei dir vorbei“, kündigte der Volltrunkene dem Barkeeper an. Doch das ist, so Richterin Sonja Nachbaur, noch zu wenig für eine gefährliche Drohung. Die Ankündigung ist zu ungenau, alles mögliche könnte gemeint sein. Auch andere Äußerungen, wenn sie nicht zusätzlich beispielsweise mit Herumfuchteln eines Messers unterstützt werden, sind oft zu unkonkret, um eine Bestrafung nach sich zu ziehen. „Du kannst was erleben“, „Du wirst schon noch sehen, was dann passiert“ oder „Wir lösen das auf die russische Art“ sind alles Sprüche, die ohne zusätzliches Drohszenario straflos bleiben.
„Es tut mir leid, ich möchte mich für das alles entschuldigen, ich war einfach total betrunken“, bittet der Mann um Ratenzahlung für die nun über ihn verhängte Geldstrafe in der Höhe von 800 Euro. Weitere 800 Euro wurden auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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