Geistig Behinderter erneut eingewiesen

Vorarlberg / 28.02.2019 • 08:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
 Der 32-Jährige muss in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Hofmeister
Der 32-Jährige muss in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Hofmeister

Nach Leben in Freiheit und betreuter Wohngemeinschaft wieder Vorfall mit Messer.

Feldkirch Der 32-Jährige, der bei seiner Geburt durch Sauerstoffmangel und einer zusätzlichen Gelbsucht eine Gehirnschädigung davontrug, bemüht sich sehr, „seine“ Wahrheit, so gut er kann, zu schildern. Doch neben seiner Erzählung schleichen sich immer wieder abschweifende Dinge ein, er wiederholt, was ihm persönlich wichtig ist und ist überzeugt, dass seine Version die richtige ist. Er stand bereits 2016 vor Gericht, damals ging es um eine Bedrohung seiner Mutter und um einen ganz ähnlichen Streit mit einem anderen Patienten in Rankweil. Und es ist nicht zu leugnen, dass immer wieder Messer im Spiel sind, wenn der Beeinträchtigte seine Impulse nicht kontrollieren kann, wenn er wütend wird und empfindet, dass er sich „wehren“ müsse.

Die Mutter des Betroffenen bemüht sich sehr, für ihren Sohn das Beste zu organisieren. Lange wohnte er bei ihr, dann war dieser Zwischenfall, wo der junge Mann 2014 ein Steakmesser in die Hände bekam, damit Ausholbewegungen machte, seine Mutter bedrohte und die Polizei einschreiten musste. „Ich wollte, dass sie verblutet“, sagte er damals der Polizei. Einen anderen jungen Mann bedrohte er mit einem Buttermesser mit den Worten: „Ich schneide ihm die Gurgel durch“. 2016 versuchte man ein „möglichst gutes Risikomanagement“ zu finden, wie Reinhard Haller es damals formulierte. Doch diese Vorgangsweise funktionierte leider nicht so, wie es sich alle Beteiligten wünschten.

Einweisung unumgänglich

Im Februar 2018 gab es erneut einen Vorfall, bei dem der junge Mann einen 25-jährigen in der Unterkunft bedrohte und mit einem Besteckmesser leicht verletzte. Es gab einen Schnitt im Gesicht und am Fuß. „Ich musste mich wehren, ich wollte nicht umkommen, er stach mich mit der Gabel“, sagt der 32-Jährige. Das Opfer dementiert den Gabelangriff. „Es gibt derzeit keine adäquate Möglichkeit der Betreuung“, bedauert Verteidiger Stefan Denifl die Lage. Der Schöffensenat befindet: Der junge Mann muss in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Im schlimmsten Fall wird er dafür nach Ostösterreich gebracht.

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