133 Euro
133 Euro: Mit diesem Betrag beziffert die Vorarlberger Gebietskrankenkasse den Schaden, der ihr durch die missbräuchliche Verwendung von e-cards entstanden ist – aber nicht in einem Jahr, sondern als Gesamtsumme der letzten sieben Jahre. Ähnliches wird aus den anderen Bundesländern berichtet. Selbst wann man noch einige nicht entdeckte Fälle dazurechnet, bleibt der Schaden in einer sehr überschaubaren Größenordnung und bei einem kleinen Bruchteil jener angeblich 200 Millionen, die der Bundeskanzler ursprünglich als Einsparungseffekt verheißen hatte, wenn die e-cards mit Fotos ausgestattet werden. Andererseits rechnet die Bundesregierung selbst mit Einführungskosten von über 30 Millionen Euro, aber nicht einmal die werden hereinkommen. Dazu kommt, dass für rund 1,6 Millionen Versicherte keine Fotos von Führerscheinen oder Reisedokumenten verwendet werden können, sondern eigens zur Landespolizeidirektion gebracht werden müssen. Und da es vor allem bei ausländischen Arbeitnehmern, beispielsweise Saisonarbeitskräften aus Deutschland, einen starken Wechsel gibt, bekommt der Bearbeitungsaufwand eine gewisse Regelmäßigkeit. Dazu kommt, dass mit der nun beschlossenen Regelung Missbrauch keineswegs ausgeschlossen sein wird. Personen unter 14 oder über 70 Jahren brauchen nämlich weiterhin kein Foto auf der e-card.
„Die einfachste Alternative ist immer noch die Verheißung neuer Gesetze.“
Auslöser für den ganzen teuren Aktionismus war eine 84jährige Ausländerin, die sich mit der e-card ihrer Tochter Operationen und Rehabilitation erschlichen hatte. Das war aber nur möglich, weil im Krankenhaus nicht genau hingeschaut wurde, sonst wäre das anhand des Geburtsdatums sofort aufgefallen. Was dann folgte, wiederholt sich seither auch in anderen Fällen. Fehlleistungen staatlicher Stellen werden als Fehlverhalten von Ausländern politisch ausgeschlachtet. Jüngstes Beispiel: Ein bei uns aufgewachsener notorischer Straftäter mit Aufenthaltsverbot bleibt nach seiner Einreise vom Innenministerium trotz Warnung unbehelligt und wird auf freiem Fuß zum Asylverfahren zugelassen – den traurigen Rest kennen wir. Die bloße Behauptung, in der Türkei verfolgt zu werden, hat offenbar Wirkung gezeigt. In zahlreichen Asylverfahren hingegen wird die Abschiebung regelmäßig damit begründet, dass die Angaben nicht glaubwürdig gewesen seien. Daraus wird jetzt flugs eine Sicherungshaft für alle potentiell gefährlichen Ausländer, bei welcher der Teufel naturgemäß im Detail sitzt – beispielsweise hinsichtlich der Dauer (lebenslänglich?). Andererseits bleiben Asylwerber und auch abgelehnte, harmlose und arbeitswillige Personen, die nirgendwohin abgeschoben werden können, weitgehend sich selbst überlassen. Dass dies Nährboden für Fehlverhalten ist, liegt auf der Hand. Aber für so etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen und die Entstehung von Problemen zu vermeiden, ist derzeit natürlich politisch nicht sehr ergiebig und die einfachste Alternative ist immer noch die – allerdings kurzlebige – Verheißung, allein mit einem neuen Gesetz jetzt endlich Abhilfe zu schaffen.
Jürgen Weiss
juergen.weiss@vn.at
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