Schlepper am Landesgericht Feldkirch zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Syrer waren Teil einer internationalen kriminellen Organisation.
Feldkirch Der 43-jährige Taxifahrer ist der Onkel des 23-Jährigen Zweitangeklagten am Landesgericht Feldkirch. Beide stammen aus Syrien und haben seit langem einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in der Schweiz. Der Ältere kam vor 20 Jahren, sein Neffe vor vier Jahren. Beide geben von Beginn an zu, im vergangenen September zwei Mal als Schlepper unterwegs gewesen zu sein. Am 12. September schnappte man die beiden, als sie mit einem Geschleppten von Kriessern über den Grenzübergang Mäder nach Österreich wollten. Seitdem sitzen sie in Untersuchungshaft.
Gut organisiert
Gewerbsmäßigkeit liegt im gegenständlichen Fall zwar keine vor, denn es waren keine drei, sondern nur zwei Fahrten, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Strafverschärfung durch eine kriminelle Vereinigung ist jedoch gegeben. Das Ganze war professionell organisiert. Die beiden holten insgesamt vier Personen in Mailand ab und brachten sie nach Lugano. Von dort aus ging die Reise weiter. Um nicht aufzufallen, legten die geschleppten Personen hin und wieder eine Strecke zu Fuß zurück, blieben kurze Zeit irgendwo und wurden dann von einem Dritten aus der Organisation übernommen. Die Geschleusten stammen aus dem Iran, dem Irak und aus Syrien. Die beiden Angeklagten nannten einen der Drahtzieher, was ihnen strafrechtlich zum Vorteil gereichte.
Zusatzeinkommen
Der 43-Jährige arbeitet normalerweise als Taxifahrer, hat in der Schweiz Frau und Kind und war bislang unbescholten. Der Jüngere ist zurzeit arbeitslos. Beide konnten offenbar ein Zusatzeinkommen gut gebrauchen. Für beide Fahrten gab es insgesamt 1800 Euro. Die Fahnder sicherten etliches an Beweisen, ehe man die beiden anklagte. Der Taxler hatte sich für die beiden Termine dienstfrei genommen, Überweisungen über Western Union wurden zurückverfolgt. Ebenso Telefongespräche und zu guter Letzt bestätigte auch der Geschleppte die Geschichte. Auch Aufnahmen der Grenzpolizei liegen vor.
Angemessene Strafe
Mit den zweieinhalb Jahren Gefängnis verhängt der Schöffensenat ein Viertel der Höchststrafe. Die beiden waren unbescholten und geständig. „Es muss auch die Generalprävention im Auge behalten werden. Solches Verhalten zerstört das soziale Gefüge und den sozialen Frieden, denn auf diese Art gelangen jene Personen ins Land, die sich einen Schlepper leisten können“, begründet Richter Martin Mitteregger den Schuldspruch und die Strafhöhe. Das erlangte Geld der Geschleppten müssen sie zurückgeben, das Tatfahrzeug wurde konfisziert. Die Verurteilten nehmen sich Bedenkzeit, somit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
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