3. Teil der VN-AK-Serie “Steuern sparen”: Absetzmöglichkeiten bei Ausgaben für Kindern nutzen

Letztmalig in der Arbeitnehmerveranlagung 2018 kann der Kinderfreibetrag berücksichtigt werden.
Schwarzach Eltern wissen wohl nur zu gut, dass Kinder Geld kosten, deshalb kann man sich bestimmte Aufwendungen für Kinder über den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) zurückholen.
Mit der Einführung des Familienbonus Plus ab 2019 wurde der Kinderfreibetrag abgeschafft. Das bedeutet, dass dieser in der heurigen Arbeitnehmerveranlagung letztmalig geltend gemacht werden kann. Zur steuerlichen Entlastung ist bis zur Arbeitnehmerveranlagung 2018 neben dem Kinderabsetzbetrag auch der Kinderfreibetrag in Höhe von 440 Euro gelten zu machen. Wird er zwischen den Partnern geteilt, stehen jedem Steuerpflichtigen 300 Euro jährlich als Freibetrag pro Kind zu. “Die Aufteilung ist sinnvoll, wenn beide Partner zumindest in der untersten Tarifstufe Einkommenssteuer bezahlen”, erklärt AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer.
Unterhaltsabsetzung
Anspruch haben alle Eltern, deren Kindern für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe im Kalenderjahr beziehen: “Auswirkungen hat ein Freibetrag nur bei bezahlter Lohnsteuer. Ein Freibetrag verringert die steuerliche Bemessungsgrundlage, somit ergeben sich weniger Steuern”, betont Düringer.
Wird von einem Elternteil für ein nicht dem selben Haushalt zugehöriges Kind ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht, kann von jedem der beiden Eltern der Kinderfreibetrag in Höhe von 300 Euro in Anspruch genommen werden.
Für Alleinerziehende steht der Kinderfreibetrag von 440 Euro dann zu, wenn vom anderen Elternteil keine Unterhaltszahlungen für das Kind erfolgen. “Das hört sich gut an, aber aus der Praxis wissen wir, dass Alleinerziehende oft einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, und somit keine bzw. sehr wenig Lohnsteuer zahlen. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz”, weiß Düringer. Um Ausgaben für Kinder bestmöglich in der Arbeitnehmerveranlagung auszuweisen, empfiehlt sich eine Beratung.
VN-Telefonsprechstunde mit Eva-Maria Düringer am Freitag, 8. März 2019, von 13 bis 14 Uhr (05572/94 94 00) und VN/VOL.AT-Videochat von 14 bis 14.30 Uhr.