Mit Vollgas in eine peinliche Panne

Vorarlberg / 06.03.2019 • 22:29 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Mit Vollgas in eine peinliche Panne

Polizei misst Autofahrer fälschlicherweise mit 160 km/h auf Landesstraße in Lauterach.

Lauterach Eine Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz ließ einem Unterländer im Sommer 2018 glatt die Haare zu Berge stehen. Darin stand zu lesen, dass er als Autofahrer mit unglaublichen 160 Sachen auf der L 190 in Lauterach durch die Eisenbahnunterführung in Richtung Dornbirn gebrettert sei – statt der dort erlaubten, höchstens 60 km/h. Im Anhang des Schreibens: Ein Zahlschein mit einer Rechnung in Höhe von 1000 Euro Strafe. Immerhin wurde eine Messtoleranz von fünf km/h abgezogen. Da blieben also noch 95 Kilometer pro Stunde zu schnell. Das reicht unter Umständen für eine mindestens drei Monate lange Führerscheinsperre.

Laut derselben Erkenntnis war er ins Visier eines Lasermessgeräts geraten, das von der Polizei am Standort unter der 265 Meter weit entfernten Autobahnunterführung bedient wurde. Empört stieg der Mann auf die Barrikaden. „Das kann niemals sein!“, brachte er in einer Beschwerde schriftlich ein. Tatsächlich habe er sich nämlich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gehalten.

Kein Visiertest

Und das digitale Messergebnis? „Ein Irrtum der Beamten“, war für ihn die einzige Erklärung, oder „das Lasermessgerät ist entweder falsch bedient worden oder war überhaupt fehlerhaft“, brachte er ein weiteres Argument ein. Also höchste Zeit für rechtlichen Beistand. Den fand der Beschwerdeführer im Bregenzer Rechtsanwalt Christoph Dorner. Der gemeinsame Weg führte zum Vorarlberger Landesverwaltungsgericht.

Das hier anschließend geführte Ermittlungsverfahren beinhaltete auch die Einvernahme der damals agierenden Polizeibeamten und eine Untersuchung, wie denn das Lasermessgerät gehandhabt worden war. Das fatale Resultat: Wie sich herausstellte, war beim Lasermessgerät vor der Inbetriebnahme unter anderem der vorgeschriebene sogenannte Visiertest nicht vorgenommen worden. Das geschah in der nicht unkomplizierten Bedienung des Geräts sicherlich nicht mit Absicht, ist aber eine Panne, die für den Autofahrer gravierende Folgen hatte.

Verfahren eingestellt

„So gilt die Laserverkehrsgeschwindigkeitsmessung als fehlerhaft und darf nicht weiter verwendet werden“, urteilte das Landesverwaltungsgericht. Er gab der Beschwerde Folge, hob das angefochtene Straferkenntnis auf und stellte das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Vorarlberger ein. Der muss nun nicht mehr um seinen Führerschein bangen und die 1000 Euro bleiben auch in seiner Tasche.

„Geradezu absurd“

Rechtsanwalt Christoph Dorner hatte in der Causa für seinen Mandanten noch mehr vorgebracht, und zwar, was die Verhältnisse am Messort betrifft. „Der Bereich, in dem mein Mandant gemessen worden ist, war vom Standpunkt der Polizeibeamten höchstens in einer Länge von maximal zehn Metern einsehbar. Unterstellt man nun, dass der Beschuldigte tatsächlich mit 160 km/unterwegs gewesen ist, dann hätten die Beamten weniger als eine Viertelsekunde Zeit gehabt, um das herannahende Fahrzeug des Beschuldigten anzuvisieren. Eine derartige Annahme ist geradezu absurd und zeigt sich auch darin, dass die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft durchgeführt wurde.“

„Es zeigt sich daraus, dass die Messung fehlerhaft durchgeführt wurde.“

Der Standort unter der Autobahnunterführung in Lauterach, an dem die Polizeibeamten die Lasermessung vorgenommen haben. Laut Lasermessprotokoll war das verwendete Gerät nur bis zum Jahr 2016 geeicht.VN/GS, HB
Der Standort unter der Autobahnunterführung in Lauterach, an dem die Polizeibeamten die Lasermessung vorgenommen haben. Laut Lasermessprotokoll war das verwendete Gerät nur bis zum Jahr 2016 geeicht.VN/GS, HB
Mit Vollgas in eine peinliche Panne

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