Mutmaßlicher Neonazi blieb seinem Prozess am Landesgericht Feldkirch fern

Nach dem Verbotsgesetz angeklagter Deutscher bleibt somit vorerst straffrei – Prozess wurde vertagt.
Feldkirch Der Deutsche ist 32 Jahre alt und offenbar ein Freund der „Schwarzen Sonne“. Das Symbol wurde im Nationalsozialismus häufig verwendet. Es besteht aus zwölf in Ringform gefassten, gespiegelten Siegesrunen oder aus drei übereinander gelegten Hakenkreuzen. Dieses Symbol zierte das Halsband seines Huskys. Auch ein Ohrschmuck mit demselben Symbol wurde bei dem Deutschen sichergestellt. Dazu kommt das „Übliche“: Nazilieder, Bilder und Symbole. Per Handy verschickt oder anderen vorgespielt.
Insgesamt geht es in der Anklage um 12 Punkte, zum Prozess am Landesgericht Feldkirch kam der Arbeitslose am Donnerstag allerdings nicht. Der Mann zog es vor, in Deutschland zu bleiben. Ansonsten waren alle waren anwesend: der Dreirichtersenat, Staatsanwalt, Verteidigerin, Geschworene, Schriftführerin – nur eben der Angeklagte selbst nicht.
Keine Abwesenheitsverhandlung
Eine sofortige Vorführung des Angeklagten schied aus, er weilt weit weg in Deutschland. Eine Verhandlung in Abwesenheit kam aus mehreren Gründen nicht in Betracht, unter anderem wegen der Schwere der Straftat. So blieb nichts Anderes übrig, als die Hauptverhandlung auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Aufgrund spezieller Vorschriften sind strafbare Handlungen nur dann auf Grundlage eines internationalen Haftbefehls auslieferungsfähig, wenn sie sowohl nach dem Recht des ersuchenden Staates (in diesem Fall Österreich) als auch nach dem Recht des ersuchten Staates (Deutschland) mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind. Ob dies hier der Fall ist, wird zu klären sein. „Es ist damit zu rechnen, dass die Staatsanwaltschaft Feldkirch einen Antrag auf Festnahme und Erlassung eines europäischen Haftbefehls einbringen wird. Inwiefern mein Mandant von Deutschland nach Österreich wegen des ihm zur Last gelegten Delikts ausgeliefert wird, wird rechtlich zu prüfen sein. Es gibt Argumente die dagegensprechen, die Entscheidung obliegt allerdings den zuständigen Behörden“, erklärt Verteidigerin Andrea Concin.
Eventuell straffrei
Klappt es mit der Auslieferung nicht, kann die österreichische Justiz nur warten, bis der Mann freiwillig die Grenze überschreitet und dann zufällig bei einer Verkehrskontrolle aufgegriffen wird. Bleibt er in seiner Heimat, könnte er also möglicherweise straffrei ausgehen. Für ein Verhalten, das in Österreich wegen seiner Bedeutung sogar schwurgerichtspflichtig ist.
Es ist damit zu rechnen, dass die Staatsanwaltschaft Feldkirch einen Antrag auf Festnahme einbringen wird
Andrea Concin
Rechtsanwältin
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