Ex-Buchhalter wegen schweren Betruges am Landesgericht Feldkirch verurteilt

Vorarlberg / 08.03.2019 • 17:30 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Michael Fruhmann. VN/GS
Der Angeklagte vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Michael Fruhmann. VN/GS

Neun Monate Haft auf Bewährung und 12.600 Euro unbedingte Geldstrafe für mutmaßlichen Spendenbetrüger.

Feldkirch Nach einem mehr als ein Jahr andauernden Prozessmarathon ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch ein 36-jähriger Angeklagter wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden. Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass sich der Unterländer als Buchhalter zwischen 2015 und 2015 durch Spendengelder des Wohltätigkeitsvereins “Ma hilft” von Russmedia auf betrügerische Weise persönlich bereichert hatte.

Unter anderem wurde bei dem Angeklagten damals eine Handkasse mit 30.000 Euro in bar und 28.000 Euro in Gutscheinen entdeckt. Wirtschaftsprüfer sprachen damals von einem entstandenen Gesamtschaden in Höhe von 176.000 Euro. Spender von “Ma hilft” wurden dadurch jedoch nicht geschädigt, da Russmedia den Verlust umgehend zur Gänze ersetzte. Von der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde schlussendlich eine Schadenssumme von 120.000 Euro angeklagt.

“Manipulativer Mensch”

Der Beschuldigte betritt die Vorwürfe während des ganzen Verlaufs des Verfahrens. Er gab an, wegen des verschwundenen Geldes zum Sündenbock gestempelt worden zu sein und sah sich als Opfer eines großangelegten Komplotts. Der vorsitzende Richter Michael Fruhmann schenkte diesen Angaben keinen Glauben, sondern betonte, dass die Aussagen der zahlreichen Belastungszeugen über jeden Zweifel erhaben seien. Den Angeklagten bezeichnete er als einen “intelligenten, manipulativen Menschen”, dem es gelungen sei, Lücken in der Beweiskette aufzuzeigen. Staatsanwalt Philipp Höfle sprach von einer systematisch geplanten Tat.

110.765 Euro Schadenersatz

Der 36-Jährige wurde im Sinne der Anklage zu einer neunmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 12.600 Euro verurteilt. Außerdem muss er einen Schadenersatz in Höhe von 110.765 Euro an Russmedia leisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidigerin Olivia Lerch meldete volle Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, Staatsanwalt Höfle gab keine Erklärung ab.

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