AK-Steuerrechtsexpertin beantwortete Fragen von Zuverdienst bis hin zu Pensionen am VN-Telefon

Reges Interesse am VN-Telefon zur Arbeitnehmerveranlagung.
Schwarzach Für Laien kann das Steuerrecht mitunter ein verwirrendes Dickicht sein. Damit mehr Licht in diesen Dschungel kommt, hat AK-Steuerexpertin Eva-Maria Düringer bei einer VN-Telefonaktion eine Stunde lang eine Frage nach der anderen zur Arbeitnehmerveranlagung beantwortet.
Mein Mann ist im Februar 2018 gestorben. Soll ich eine Arbeitnehmerveranlagung in seinem Namen stellen?
Düringer Unbedingt einen Antrag für den Mann in Papierform abgeben für 2018 und selbst ebenfalls eine Veranlagung durchführen. Die bezahlten Rechnungen im Zusammenhang mit dem Begräbnis können Sie selbst ansetzen, wenn diese nicht im Nachlass Deckung finden. Das Finanzamt fordert die Verlassenschaftsabhandlung nachträglich an.
Ich gehe 2020 in Rente und bekomme aus dem Ausland auch eine Rente. Ich lasse die Rente aber auf meinem ausländischen Konto. Muss ich diese Rente versteuern?
Düringer Alle Welteinkünfte werden zusammengefasst und da Sie in Österreich wohnen, sind hier alle Einkünfte unbeschränkt steuerpflichtig, ob Sie diese Rente in Österreich versteuern müssen, oder ob die Rente lediglich unter Progressionsvorbehalt anzuführen ist, ist im Doppelbesteuerungsabkommen des jeweiligen Landes definiert.
Ich kann meine Zusatzversicherung bis inklusive 2020 absetzen. Muss ich danach auch einen Antrag stellen?
Düringer Ich weiß leider nicht, was die nächste Steuerreform im Detail mit sich bringt, aber Tatsache ist, dass es sich derzeit immer lohnt, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, wenn Sie von Ihrer Versicherung eine Bestätigung der absetzbaren Personenversicherung für Ihr Wohnsitzfinanzamt erhalten.
Kann ich eine Haussanierung noch absetzen?
Düringer Leider nein, Sanierungsmaßnahmen, die von einem Handwerker durchgeführt wurden, konnten nur bis Ende 2015 abgesetzt werden.
Meine Frau ist seit Juli 2018 in Pension und bekommt eine Rente. In der Vergangenheit hat sie nichts verdient, hatte aber eine Mieteinnahme von jährlich 6000 Euro. Sie war daher nicht steuerpflichtig. Wie schaut es jetzt aus?
Düringer Ihre Frau muss nun eine Einkommensteuererklärung abgeben, weil sie ein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie eine Pension hat. Die unselbstständigen Einkünfte, sprich die Rente, ist schon versteuert. Bis 11.000 Euro ist keine Steuer fällig, ab 11.000 bis 18.000 Euro werden 25 Prozent Steuer fällig, wenn das Einkommen über 18.000 Euro ist, haben wir einen Steuersatz von 35 Prozent.
Meine österreichische Rente beträgt 270 Euro. Ich habe in der Schweiz gearbeitet und bekomme ab November 2019 eine Rente aus der Schweiz. Was muss ich tun?
Düringer Sie bekommen wahrscheinlich für die Veranlagung 2018 die Negativsteuer ausbezahlt, weil Ihr Gesamteinkommen unter 11.000 Euro liegt. Entweder füllen Sie das L1 aus oder Sie warten, bis die antragslose Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt in der zweiten Jahreshälfte durchgeführt wird. Aber nächstes Jahr sind Sie verpflichtet, eine Veranlagung zu machen, da Sie mehrere parallele Einkünfte haben.
Ich war vergangenes Jahr etliche Monate krank. Muss das Krankengeld ebenfalls versteuert werden?
Düringer Ja, das muss auch versteuert werden. Das Krankengeld der Gebietskrankenkasse ist weniger versteuert als das andere Einkommen und dadurch kann es zu Nachforderungen kommen. Wenn Sie Krankengeld bekommen haben, sind Sie zu einer Veranlagung verpflichtet.
Meine Gattin hat vergangenes Jahr Geld von der Gebietskrankenkasse und Auszahlungen aus ihrer Teilzeitbeschäftigung erhalten. Beim Alleinverdienerabsetzbetrag gilt ja die Grenze von 6000 Euro. Zählt das VGKK-Krankengeld dazu?
Düringer Am besten sehen Sie bei FinanzOnline im Steuerakt bzw. bei Datenübermittlung Ihrer Gattin nach. Wenn ein L3 hinter dem Beitrag steht, ist dieser dazuzurechnen.
Welche Absetzmöglichkeiten habe ich als Pensionist bei der Arbeitnehmerveranlagung?
Düringer Spenden und Kirchenbeitrag werden automatisch an das Finanzamt übermittelt. Hier können Sie entweder auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung von Ihrem Finanzamt warten oder selbst eine abgeben. Wenn Sie sehr hohe Medikamentenkosten oder Arztrechnungen haben, können Sie diese auch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung angeben.
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