Betrunken auf Rammkurs mit der Polizei: 1200 Euro Geldstrafe für Unterländer

48-Jähriger wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Gefährdung am Landesgericht Feldkirch verurteilt.
Feldkirch Selbst Verteidiger Rechtsanwalt Christoph Dorner muss zugeben, dass sich sein Mandant damals im Jänner eine gefährliche “Wildwestfahrt” geleistet hatte. 1,44 Promille im Blut und im Nacken die Polizei. Das war die brisante Situation, in der sich der 48-jährige Unterländer befunden hatte – damals im Pkw auf der Autobahn.
Für das Blaulicht blind, für den Heulton stumm. Der Bleifuß drückte aufs Gaspedal. Die nachfahrende Polizeistreife jagte den Flüchtenden auf der Autobahn quer durch das Unterland. Doch der 48-jährige machte keine Anstalten zum anhalten. Ganz im Gegenteil. In “zumindest drei Angriffen”, so ist es in der Anklageschrift vermerkt, versuchte er den Dienstwagen abzudrängen. Nur noch durch Vollbremsungen und abruptes Auslenken sei es den Polizisten gelungen, eine Kollision zu verhindern.
Widerstand gegen die Staatsgewalt und Gefährdung der körperlichen Sicherheit lauten die Anklagevorwürfe, der sich der Unterländer am Landesgericht Feldkirch stellen muss. Und zu denen er von Beginn an geständig ist. Auf die Frage von Richter Martin Mitteregger, ob er denn Vermögen besäße, antwortet er: “Schön wär’s.”
“Nie mehr einen Führerschein”
Der Mann arbeitet nicht, sondern hält sich mit einer Invaliditätspension über Wasser. “Wegen eines Autounfalls vor 20 Jahren”, begründet er. Seit dem “Vorfall mit der Polizei” ist er führerscheinlos und will es auch bleiben. “Damit so ein Blödsinn nicht mehr passiert”, beteuert er. Das Auto steht auf dem Parkplatz seines Vaters, seinem Senior hat der Beschuldigte auch gleich Schlüssel und Fahrzeugpapiere ausgehändigt. Um das inzwischen 18 Jahre alte Vehikel zu verkaufen. Mit dem Erlös, so bescheiden er auch ausfallen mag, wolle man Verteidigung und alte Rechnungen bezahlen.
Psychose und SchizophrenieP
Doch der 48-Jährige wird das Auto nicht mehr verkaufen können. Es wird vom Gericht konfisziert. Anwalt Dorner plädiert unter anderem auch mit dem Hinweis auf eine verminderte Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten (“Psychose und Schizophrenie”) für ein mildes Urteil. Ein solches wird auch gefällt. 1500 Euro Geldstrafe sind im unteren Bereich bei diesem Reigen von Delikten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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