Fall von künstlicher Befruchtung beschäftigt wieder Justiz

Vorarlberg / 12.03.2019 • 12:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
 Rechtsanwalt Andreas Ermacora und die Klägerin im Landesgericht. Eckert
Rechtsanwalt Andreas Ermacora und die Klägerin im Landesgericht. Eckert

Thurgauerin klagt am Landesgericht Feldkirch. Sie behauptet Verwechslung und Ungereimtheiten.

FELDKIRCH Die Anwälte Andreas Ermacora und Michael Konzett kennen einander. Bereits 2017 standen sich die Zwei in der Causa „Kristina“ gegenüber. Auch damals ging es um das Thema In-vitro-Fertilisation. Die Sache endete mit Vergleich. Über Details wurde geschwiegen.

Damals ging es um zwei „Geschwister“. Während Kristina nicht von ihrem vermeintlichen Vater abstammte, waren bei ihrer „Schwester“ beide Elternteile nicht die angenommenen. Doch diese Befruchtungen erfolgten vor zwei Jahrzehnten. Nun ist diese Form der künstlichen Befruchtung erneut Gegenstand eines Zivilprozesses. Eine 43-jährige Thurgauerin erhebt Vorwürfe gegen die von ihr im Jahr 2015 aufgesuchte medizinische Einrichtung.

Sicht der Klägerin

Nachdem die Frau mehrere erfolglose Behandlungen hinter sich hatte, wandte sie sich an den Vorarlberger Spezialisten. Hormonbehandlung, Gewinnung der Eizellen, Befruchtung, Zurücksetzen der zwei entstandenen Embryonen in die Gebärmutter. Doch dann begann der Streit um den weiteren Verlauf. Die Patientin geht davon aus, dass zwei Blastozysten, das sind Entwicklungsstadien der Eizellen nach der Befruchtung, transferiert wurden. Vier, so die 43-Jährige seien in Stickstoff eingefroren worden.

Nachdem der erste Versuch, doch noch ein Kind zu bekommen, fehlschlug, versuchte man es ein zweites Mal mit den aufgetauten Embryonen. Ab hier wird die Sache sehr verwirrend. Die Klage geht davon aus, dass der Patientin „falsche“ Blastozysten eingepflanzt wurden. Das heißt: Eizellen einer anderen Frau, befruchtet mit dem Spermium eines fremden Mannes. Auch bei diesem Versuch kam es zu einer Fehlgeburt. Nach Rechnung der Patientin müssen noch zwei weitere befruchtete Eizellen existieren. Deren Herausgabe verlangt sie jetzt.

Sicht der Beklagten

Die medizinische Einrichtung führt eine andere Rechnung: Nach dem Transfer seien vier Blastozysten übriggeblieben, lediglich zwei davon wurden eingefroren. Es sei nämlich wichtig, dass eine „gute“ Qualität vorliegt, damit sie den Vorgang überstehen. Das Institut verfüge über ein ausgefeiltes Softwaresystem, welches Protokolle miteinander verknüpfe und Manipulationen ausschließe. Man habe Unterlagen nicht „zögerlich“ herausgerückt oder verheimlicht.

Die Beklagte führt auch an, dass die Patientin die Kosten ihrer Behandlung nicht bezahlt habe, weshalb ein Anwalt eingeschaltet wurde. Als Reaktion wäre dann die Kritik an der Behandlung gekommen, so der Beklagtenvertreter.

Schadenersatz

An Geld begehrt die Frau 10.000 Euro Schmerzengeld für die psychische Belastung. Sie müsse ständig daran denken, dass ihre befruchteten Eizellen möglicherweise einer anderen Frau eingesetzt wurden und diese Kinder auch geboren wurden. Von nebulosen Vermutungen, Trittbrettfahrern und Geschäftsschädigung spricht die Gegenseite. „Warum sollten wir einer Frau einen fremden Embryo einsetzen, das ist verboten. Und dass eine Verwechslung beim Embryonentransfer der Klägerin passiert ist, kann ich ebenfalls definitiv ausschließen“, so der Geschäftsführer des Zentrums, der selbst als Arzt in der Einrichtung tätig ist.

Weitere Zeugen sollen einvernommen, allenfalls ein EDV-Spezialist zur Erklärung der Registrierungs-Software herangezogen werden. Am dritten Juni geht der Prozess weiter. 


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