Angebliche Drohung mit Kopfabschneiden

Tschetschenischer „Hausbesuch“ bei Afghanen im Mittelpunkt einer Anklage am Landesgericht Feldkirch.
FELDKIRCH Dieser Prozess strotzt nur so von abstrusen Aussagen, wie sie widersprüchlicher wohl kaum sein könnten.
Während die angeklagte Partei (drei Tschetschenen) beim Prozess am Landesgericht Feldkirch lediglich von einem Missverständnis mit einer recht harmlosen „Aussprache“ redet, spricht das angebliche Opfer – ein 30-jähriger Afghane – von Hausfriedensbruch, Todesdrohungen, einem Elektroschocker, Faustschlägen, tagelangen Schmerzen und immerwährender Furcht und Unruhe.
Zum Tatort war laut Anklage die Wohnung des Afghanen im Unterland geworden. Nachbar dieser Unterkunft ist der herzleidende Vater des tschetschenischen Hauptangeklagten. Ein gesetzter Mann, der keinen Lärm verträgt. „Aber der Afghane feiert andauernd Partys und verkauft Drogen. Es ist zu laut bei ihm, alle Nachbarn regen sich auf. Ich laufe ja nicht wegen jeder Kleinigkeit zur Polizei! Aber Drogen zu verkaufen, wo Familien wohnen, das geht nicht“, begründete der 25-jährige Tschetschene den einstigen Besuch bei dem Afghanen. „Wir wollten nur mit ihm reden und konnten uns aussprechen“, behauptet er. Von Prügel oder Drohungen könne keine Rede sein. Auch seine mitangeklagten Landsmänner behaupten das.
„Es ging um ein Mädchen“
Der afghanische Zeuge und angebliches Opfer hingegen tischt eine völlig andere Version auf: „Sie stürmten zu viert in meine Wohnung, bedrohten mich mit einem Elektroschocker und einem Küchenmesser und versetzten mir Faustschläge. Einer sagte, dass er mir den Kopf abschneiden würde, wenn ich nochmal ein tschetschenisches Mädchen kontaktiere. Ja, um ein Mädchen ging es“, behauptet er. Eine junge Tschetschenin, die er, ein Afghane, einmal per Snapchat kontaktiert habe, was den Herren aus der russischen Föderation offenbar überhaupt nicht in den Kram passte.
Ein vierter, bei dieser Verhandlung angeklagter Tschetschene muss noch vernommen werden. Richter Andreas Böhler vertagt den Prozess deshalb. VN-GS
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