Gericht: Tschetschene soll Afghanen mit dem “Halsabschneiden” gedroht haben

Vorarlberg / 14.03.2019 • 07:30 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Hauptangeklagte vor Richter Andreas Böhler und Rechtsanwalt Alexander Wirth. VN/Gs
Der Hauptangeklagte vor Richter Andreas Böhler und Rechtsanwalt Alexander Wirth. VN/Gs

Tschetschenischer “Hausbesuch” mit angeblicher Todesdrohung und Prügel im Mittelpunkt der Anklage.

Feldkirch Dieser Prozess strotzt nur so von abstrusen Aussagen, wie sie widersprüchlicher wohl kaum sein könnten. Während die angeklagte Partei (drei Tschetschenen) beim Prozess am Landesgericht Feldkirch lediglich von einem Missverständnis mit einer recht harmlosen “Aussprache” redet, spricht das angebliche Opfer – ein 30-jähriger Afghane – von Hausfriedensbruch, Todesdrohungen, einem Elektroschocker, Faustschlägen, tagelangen Schmerzen und immerwährender Furcht und Unruhe.

Zum Tatort war laut Anklage die Wohnung des Afghanen im Unterland geworden. Nachbar dieser Unterkunft ist der herzleidende Vater des tschetschenischen Hauptangeklagten. Ein gesetzter Mann, der keinen Lärm verträgt. “Aber der Afghane feiert andauernd Parties und verkauft Drogen. Es ist zu laut bei ihm, alle Nachbarn regen sich auf. Ich laufe ja nicht wegen jeder Kleinigkeit zur Polizei. Aber Drogen zu verkaufen, wo Familien wohnen, das geht nicht”, begründete der 25-jährige Tschetschene den einstigen Besuch bei dem Afghanen. “Wir wollten nur mit ihm reden und konnten uns aussprechen”, behauptet er. Von Prügel oder Drohungen könne keine Rede sein. Auch seine mitangeklagten Landsmänner behaupten das.

“Um ein Mädchen ging es”

Der afghanische Zeuge und angebliches Opfer hingegen tischt eine völlig andere Version auf: “Sie stürmten zu viert in meine Wohnung, bedrohten mich mit einem Elektroschocker und einem Küchenmesser und versetzten mir Faustschläge. Einer sagte, dass er mir den Hals abschneiden würde, wenn ich nochmal ein tschetschenisches Mädchen kontaktiere. Ja, um ein Mädchen ging es”, behauptet er. Eine junge Tschetschenin, das er, ein Afghane, einmal per “Snapchat” kontaktiert habe. Was den Herren der russischen Föderation offenbar überhaupt nicht in den Kram passte.

Ein vierter, bei dieser Verhandlung angeklagter Tschetschene muss noch vernommen werden. Richter Andreas Böhler vertagt den Prozess deshalb.