Nach Fußtritt gegen Schaffner: Bettler vor Gericht

Vorarlberg / 19.03.2019 • 22:18 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der junge Beschuldigte erzählte eine völlig andere Version als sein Opfer. ECKERT
Der junge Beschuldigte erzählte eine völlig andere Version als sein Opfer. ECKERT

Angeklagter Schwarzfahrer soll Kontrolleur attackiert haben, noch gibt es kein Urteil.

FELDKIRCH Geboren ist der junge Mann in Italien, er hat jedoch die rumänische Staatsbürgerschaft und verdient sich sein Geld mit Betteln. 50 bis 60 Euro pro Tag, sagt er. Seine Frau ist schwanger und begleitet ihn zum Prozess am Landesgericht Feldkirch. Bald wird er Vater, dann muss er noch zusätzlich für ein Kind sorgen.

Im vergangenen Sommer war der Arbeitslose mit einer ganzen Gruppe von Rumänen im Zug unterwegs, als er in Hohenems dem Kontrolleur auffiel. Er hatte kein Ticket, der Schaffner forderte ihn auf, auszusteigen. „Es war ein ganzer Clan. Sie fingen sofort an, mich zu provozieren und blockierten die Türen, wodurch der Zug nicht mehr weiterfahren konnte. Einige stiegen aus, andere blieben drin“, beschreibt der damalige Kontrolleur als Zeuge das Chaos.

Als der Schaffner wieder in den Zug einsteigen wollte, trat ihn der junge Rumäne offenbar kräftig gegen sein Bein, drei Wochen Schmerzen seien die Folge gewesen.

Auf die Mitleidstour

Der Angeklagte selbst erzählt eine ganz andere Version. Der Schaffner sei damals bei der Kontrolle regelrecht auf seinen kleinen, siebenjährigen Bruder losgegangen. „Er hat meinen kleinen Bruder angeschrien und ist mit Fäusten auf das Kind losgegangen und hat es auch geschlagen“, behauptet der Angeklagte. Es habe einen Streit gegeben, weil er seinem kleinen Bruder helfen wollte. „Man schlägt doch kein Kind“, meint der Beschuldigte. Auch ihn habe der Schaffner schlagen wollen, gibt er an. Das alles wiederum dementiert der Zeuge. „Was? Da war überhaupt kein Kind, geschweige denn, dass ich eines geschlagen hätte.“ „Dann ist das nicht üblich bei den ÖBB?“, erlaubt sich der vorsitzende Richter einen Scherz. „Nein, sicher nicht“, antwortet der Zeuge lachend.

Weitere Zeugen notwendig

Dass er getreten hat, räumt der Angeklagte ein. Doch in Notwehr, so seine Behauptung. Eine weitere ÖBB-Bedienstete wird einvernommen, dennoch bedarf es weiterer Zeugen. Außerdem existiert eine Videoaufzeichnung, sie zeigt sowohl die Szenen im Zug als auch die am Bahnsteig. Diese soll nun angesehen und weitere Personen sollen befragt werden. Dann wird man sehen, wer lügt.

Der Gesetzgeber novellierte eigens das Strafgesetzbuch, um Aufsichtsorgane in öffentlichen Verkehrsmitteln besser zu schützen, denn immer wieder kommt es zu Angriffen, Handgreiflichkeiten, Beleidigungen und Beschimpfungen des Personals. EC

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.