Geistig behinderte Frau sexuell missbraucht: zwei Jahre Haft

Vorarlberg / 20.03.2019 • 20:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Nach der Verkündigung des Urteils benahm sich der Angeklagte äußerst aufbrausend. Eckert
Nach der Verkündigung des Urteils benahm sich der Angeklagte äußerst aufbrausend. Eckert

Somalischer Asylwerber nun schon zum zweiten Mal wegen Sexualdelikt verurteilt.

Feldkirch Drei Mal wurde der 21-Jährige bereits schuldig gesprochen, das letzte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bislang ging es um Diebstahl, räuberischen Diebstahl, schwere Körperverletzung und sexuelle Belästigung. Nun sitzt er wegen Einbruchsdiebstahls in eine Trafik, Widerstand gegen Justizwachebeamte und wieder wegen eines Sexualdelikts vor dem Richter in Feldkirch. Der Mann missbrauchte im vergangenen Sommer eine geistig behinderte Frau. Er behauptet, den Zustand der Frau nicht erkannt zu haben. „Für jedermann, auch für den Angeklagten erkennbar“, dementiert hingegen das psychiatrische Gutachten.

Opfer wie ein Kind

Die 49-Jährige hielt sich oft in Bahnhofsnähe auf und bettelte Passanten um Geld an. An jenem Sommermorgen gegen fünf Uhr wollte sich sein Opfer Zigaretten holen, als die Frau den jungen Somalier traf. „Sie sagte, ihr gefallen afrikanische Männer“, behauptet der Angeklagte. In den Protokollen findet sich nirgends eine derartige Aussage des Opfers. Die Frau ist laut Psychiater auf dem Stand einer Siebenjährigen und vermag die Bedeutung eines Geschlechtsverkehrs nicht einzusehen. In irgendeiner dunklen Ecke kam es jedoch dazu. Danach ging sie selbstständig zur Polizei und sagte, dass es nicht okay gewesen sei, weil sie das nicht gewollt habe. Sie war leicht verletzt. Heute sagt sie, dass sie, wenn sie allein unterwegs sei, immer Angst habe, dass so etwas wieder passieren könnte. „Sie wollte auch Sex, ich habe ihr sogar noch ein Handy und etwas zu essen dafür versprochen“, verantwortet sich der schmächtige Bursche.

Aufbrausender Häftling

Der Schuldspruch, 15 Monate Haft und zusätzlich eine neun Monate offene Bewährungsstrafe, ärgert ihn, aber er akzeptiert. Verteidiger Manuel Dietrich hatte sich bis zuletzt in seinem Schlussplädoyer für seinen Mandanten eingesetzt und gemeint, dass eventuell auch mangelnde Sprachkenntnisse mit ein Grund gewesen sein könnten, dass der junge Mann die Situation falsch einschätzte. Es tue ihm leid und er wisse, dass er einen Fehler gemacht habe, behauptet der Somalier. Doch kurz darauf führt er sich noch im Gerichtssaal dermaßen auf, dass zwei zusätzliche Wachebeamte zur Verstärkung gerufen werden müssen. Obwohl die Beamten ihn höflich behandeln, rastet der Somalier völlig aus. Macht er so weiter, werden noch viele Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt folgen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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