Restmüll statt reicher Beute

Vorarlberg / 21.03.2019 • 22:23 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte zeigte sich nach der Verkündung des Urteils in Anbetracht des gesetzlich möglichen Strafausmaßes zufrieden. eckert
Der Angeklagte zeigte sich nach der Verkündung des Urteils in Anbetracht des gesetzlich möglichen Strafausmaßes zufrieden. eckert

34-Jähriger nach verpatztem Überfall auf Wettlokal zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Feldkirch Bislang war er unbescholten, verdiente als Fabriksarbeiter recht gut und fiel der Justiz noch nie auf. Im vergangenen Winter war der 34-Jährige offenbar in Geldnot. Deshalb überlegte er sich, wie er schnell zu Geld kommen könnte. Ein Kredit mit rund 45.000 Euro haftet noch aus. Der Vater von drei Kindern begab sich zunächst in das Wettlokal, wo er mehrmals die Woche Stammgast ist. „Wir schauen Fußball, ich treffe mich mit Kollegen“, sagte er dort. Kurz nach 23 Uhr ging er vor die Türe. Er überlegte eine Weile, fuhr heim und holte seine Waffe. Es war eine geladene, echte Pistole, in die er kurz vor der Tat auch das Magazin einschob.

Schlecht geplant

Als die Angestellte den Müll rausbrachte, schlug der Täter zu und hielt ihr die Waffe vor. Weil sie ihn als Stammgast nicht erkennen sollte, schwieg er und deutete nur an, dass sie hineingehen solle und ihm Geld geben. Die Vermummung mit einem Schal ließ zu wünschen übrig.

Das Bewegungsmuster, die auffallend geringe Körpergröße und sein ganzes Benehmen lenkten bald den Verdacht auf ihn. Da warf ihm die Angestellte plötzlich den Müllsack gegen die Brust, der Möchtegernräuber erschrak und da war die Frau schon wieder drin, die Türe schnappte zu und er blieb allein im Hinterhof zurück.

Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch ist der Mann im Kern geständig. Dass er Geld benötigte, ist auch klar, dennoch bringt der 34-Jährige immer wieder neue Versionen, was die Details der Tat betrifft. So fällt es ihm offenbar schwer, seine Geldknappheit zuzugeben. „Ich war jetzt insgesamt vier Mal bei ihm und es war eigentlich alles klar. Ich weiß nicht, warum er jetzt beispielsweise beim Motiv so herumeiert“, muss sogar Verfahrenshelfer Johann Meier einräumen. Auch dass der Angeklagte bei der Tat durch einen Joint benebelt gewesen sei, hört der Verteidiger das erste Mal. Ebenso neu kommt aufs Tapet, dass angeblich der 78-jährige Türkisch-Dolmetscher bei der Polizei fehlerhaft übersetzt habe. „Hören Sie, alle diese neuen Versionen machen die Taten nicht besser und nicht schlechter“, appelliert die Vorsitzende Sonja Nachbar an die Vernunft des Beschuldigten.

Zufrieden mit Urteil

Nach ausführlicher Erklärung zeigt sich der bislang Unbescholtene mit dem Urteil – zweieinhalb Jahre unbedingte Haft – einverstanden. Der Verteidiger macht klar, dass auf bewaffneten Raub bis zu 15 Jahre Haft stehen. Wenn alles gut geht, zeigt sich auch die Staatsanwaltschaft einverstanden und das Urteil wird rechtskräftig. Nach zwei Dritteln der Strafe hat der Mann auf alle Fälle gute Aussichten, vorzeitig bedingt entlassen zu werden. Dem Opfer werden 1000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. EC

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