Gericht: Zwei Verletzte bei “Kampf” um Festspielparkplatz

Zwei Deutsche und nur eine Parklücke. Da lagen die Nerven blank.
Feldkirch Der Festspielgenuss stand bevor. Doch schon seit einer halben Stunde auf dem Parkplatz herumkurven und keine Lücke finden, trübte die Vorfreude und kostete Nerven. Und doch geschah das herbeigesehnte Wunder: Unter den Augen einer Deutschen und jenen ihres Landsmanns, beide verzweifelt auf Parkplatzsuche, wurde plötzlich eine Fläche frei.
Der 33-jährige Deutsche huschte aus dem Wagen seiner Frau und hielt zu Fuß wacker die Stellung auf dem begehrten Platz. Sehr zum Missfallen einer 57-jährigen deutschen Autofahrerin, die die Lücke zur selben Zeit erspähte und direkt darauf losfuhr. Doch ihr Landsmann machte keine Anstalten, das “besetzte” Revier zu verlassen.
“Die Parkplatzsituation bei den Bregenzer Festspielen ist einfach katastrophal.”
Richter Martin MItteregger
Was dann geschah, hatte einen Prozess am Landesgericht Feldkirch zur Folge. Denn die Frau soll gegen den Fuß des 33-Jährigen losgefahren und ihm damit Prellungen an Kniegelenk und Unterschenkel verpasst haben. Er selbst hingegen habe mit der Faust eine Delle in die Motorhaube geschlagen und seine mittlerweile ausgestiegene Widersacherin gegen einen Zaun geschleudert, was ihr nicht nur eine Schürfwunde und Prellungen, sondern auch Schlafstörungen einbrachte.
Entschuldigung statt Strafe
Richter Martin Mitteregger schlägt statt einer Verurteilung einen außergerichtlichen Tatausgleich (Diversion) vor. Weil sich die beiden unbescholtenen Beschuldigten ansonsten eines doch so sauberen Lebenswandels befleißigen würden und “die Parkplatzsituation bei den Bregenzer Festspielen einfach katastophal ist!”, wie er bemerkt. Das lassen sich die Angeklagten nicht zweimal vorschlagen. Sie entschuldigen sich gegenseitig mit Handschlag und die Sache ist aus der Welt. Beim entstandenen Sachschaden am Pkw (über 1500 Euro) machen sie halbe-halbe.
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