Patienten mit Ecstasy versorgt: 33-Jähriger vor Gericht

Verabreichte Substanzen brachten mehrere Personen in Lebensgefahr.
Feldkirch „Ich brauchte das Zeug so dringend, deshalb habe ich auch ins Landeskrankenhaus Rankweil eine Flasche davon mitgenommen“, erklärt der 33-jährige Mann am Landesgericht Feldkirch. Einst stark süchtig nach „GBL“, Gamma-Butyrolacton oder auch Liquid Ecstasy genannt. In Rankweil habe eine andere Patientin auch unbedingt davon haben wollen. „Bitte, bitte, gib mir was!“, habe sie gebettelt. Sie trank es und fiel anschließend drei Tage in einen komatösen Zustand. Ein zweiter Patient wurde ebenfalls stark verletzt, auch hier Vergiftungserscheinungen bis hin zu einem lebensgefährlichen Zustand. Die Frau behauptet, man habe ihr die Substanz aufgedrängt. Bezüglich des anderen Opfers behauptet der 33-Jährige, er habe seinem Kollegen die Flasche „nur kurz zum Halten“ gegeben und ausdrücklich darauf hingewiesen, er solle ja nichts daraus trinken. Das dementiert das Opfer: „Ich dachte, es sei Schnaps, er hat mich nicht gewarnt.“
Stark abhängig
Der 33-Jährige ist Betroffener, nicht Angeklagter, denn er war damals so berauscht, dass man ihn nicht für schuldig erklären kann. Vielmehr geht es um eine Einweisung in eine Psychiatrie, unter Umständen um eine „bedingte“. Letzteres bedeutet, dass, hält er sich weiterhin an strenge Auflagen, er auch außerhalb einer stationären Einrichtung in einem engmaschigen Netz therapiert werden kann. In seinem Rausch lief bei dem Abhängigen noch mehr aus dem Ruder. So ging er in eine Bankfiliale und sagte zu einer Angestellten: „Wenn Du mir das Geld nicht gibst, komm ich mit der Pumpgun.“
Pfeil und Bogen
Zu Hause drehte der Drogenkonsument die Musik voll auf und feierte, wie er sagt, „mit mir selbst“. Er hatte wieder reichlich Stoff genommen. Als die Polizei eintraf, wehrte er sich heftig. Er holte Pfeil und Bogen. Es ergeben sich mehrere Widersprüche. Nach seiner Erinnerung war der Bogen nicht gespannt. „Auf dem Foto ist er aber gespannt“, so der Vorsitzende Richter Michael Fruhmann. „Dann wurde das Bild manipuliert“, ist der Betroffene überzeugt. Und so manch anderen Punkt hat der Oberländer ganz anders in Erinnerung. Zum Teil räumt er aber ein: „Wenn die anderen das so sagen, wird es schon stimmen.“
Letzte Chance
Der Betroffene, der sich seit einem Jahr gut stabilisiert hat, bekommt die Möglichkeit, seine Therapie ambulant in Freiheit fortzusetzen. Ein engmaschiges Netz aus sozialer, medizinischer und psychologischer Betreuung soll helfen, den Mann auf dem rechten Weg zu halten. Probezeit ist fünf Jahre. Hält der Betroffene sich nicht an die Weisungen, muss er stationär in eine psychiatrische Anstalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.