Gericht: Zwei Jahre teilbedingte Haft für Waffenschieber

Vorarlberg / 29.03.2019 • 16:30 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Drei der insgesamt fünf Angeklagten beim großen Waffenschieber-Prozess am Landesgericht Feldkirch. EC
Drei der insgesamt fünf Angeklagten beim großen Waffenschieber-Prozess am Landesgericht Feldkirch. EC

Aufgeflogen in Frankreich, führten die Spuren der Täter nach Deutschland, Österreich, in die Türkei und in die Schweiz.

Feldkirch „Also Sie waren in der Szene schon eine Nummer“, begründet Richter Martin Mitteregger beim Prozess am Landesgericht Feldkirch die zwei Jahre teilbedingte Haft für den 37-jährigen Erstangeklagten. Er war der Haupttäter, und eigentlich war man nur im Wege eines Rechtshilfeersuchens auf ihn gestoßen. Der türkische Arbeiter wohnt in Lustenau und verdiente sich offenbar mit Waffengeschäften ein Zubrot in beträchtlichem Ausmaß. Faustfeuerwaffen, Maschinenpistolen, Granaten und dergleichen brachten ihm einen Betrag von rund 40.000 Euro. Geld, das er nun dem Staat Österreich als Verfallsbetrag abführen muss. An Haft wird er zu acht Monaten unbedingt und 16 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Observation in der Schweiz

Ursprünglich hatte die Causa in Frankreich und anschließend in Deutschland ihren Lauf genommen. Bereits dort gab es Telefonüberwachungen. Als der 37-Jährige in Vorarlberg zurück war, observierte man ihn weiter. Unter anderem auch in der Schweiz. Diese Observation wurde, wie üblich, bei den Eidgenossen ordnungsgemäß beantragt. Die österreichischen Fahnder fuhren dem Händler über Lustenau nach Au nach. Sie beobachteten, wie er in St. Gallen mehrfach Leute traf. Das Beweisverfahren ergab, dass Waffen sowohl von der Schweiz nach Österreich kamen als auch umgekehrt.

Waffen per Post

Zum Teil wurden Originalwaffen verkauft, zum Teil ursprüngliche Dekowaffen. Letztere werden für Dekorationszwecke schießuntauglich gemacht. Allerdings kann sie ein Experte „rückbauen“, dann schießen sie wieder und gelten auch als Waffen. Dies wurde im vorliegenden Fall gemacht. Zum Teil wurden die bestellten Waffen per Päckchen verschickt. Personen, die nicht legal Waffen kaufen wollten, kamen so an die begehrte Ware. „Ich war in der Schweiz 50 Jahre bei den Schützen, das Ganze war eine Dummheit“, sagt der 77-jährige Zweitangeklagte aus Bregenz aus. „Sie spielen Ihre Rolle gekonnt herunter“, hält der Vorsitzende entgegen. Bei dem Pensionisten geht es um zehn Faustfeuerwaffen, für die er 12 Monate bedingte Haft und 3600 Euro unbedingte Geldstrafe bekommt. Finanziell schnitt auch er nicht schlecht ab, bei ihm werden nämlich 20.000 Euro aus den dubiosen Geschäften für verfallen erklärt. Auch die restlichen Angeklagten wurden teilweise zu bedingten Haftstrafen und unbedingten Geldstrafen verurteilt. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.

Bei dem Verfahren rund um Scharfschützengewehre und Nebelhandgranaten sind verschiedenste Rechtsmaterien tangiert. Strafgesetzbuch, Waffengesetz, Kriegsmaterialgesetz, Außenwirtschaftsgesetz, Außenhandelsgesetz und Sprengmittelgesetz. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Waffen verschiedener Kategorien in verschiedene Länder, EU- und Nicht-EU-Raum, verbracht und verkauft wurden. Da sich die fünf Angeklagten geständig zeigten, dauerte das Verfahren, bei dem 24 Zeugen angeführt sind, nicht den ganzen Tag, sondern konnte bereits zu Mittag beendet werden.

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.